Providerwechsel Der Wechsel des Festnetzanbieters kann einfach sein

Hannover/Bonn · Rauscht es beim Telefonieren ständig in der Leitung? Lahmt die Verbindung ins Internet? Und ist der Vertrag auch noch recht kostspielig? Es gibt viele Gründe, sich über seinen Festnetzanbieter zu ärgern.

  Verbraucher können recht einfach den Interntanbieter wechseln.

Verbraucher können recht einfach den Interntanbieter wechseln.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Ein Wechsel kann einfach sein, wenn Verbraucher grundlegende Dinge beachten.

Wichtig ist, die Kündigungsfrist nicht zu verpassen. „Jeden Monat ist auf der Rechnung ersichtlich, wie lange der Vertrag noch läuft und wann demnach spätestens gekündigt werden muss“, sagt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Es gilt also, sich rechtzeitig zu informieren und tätig zu werden.

Wer wechseln will, sollte zunächst Angebote anderer Provider recherchieren. Die Optionen könnten je nach Wohnort variieren, stellt Rainer Schuldt von der Zeitschrift Computer-Bild klar. Mit welchen Leistungen der Verbraucher rechnen könne, lasse sich leicht herausfinden. Die meisten Telekommunikationsunternehmen bieten die Möglichkeit, über eine Adresseingabe festzustellen, welche Höchstgeschwindigkeiten das Internet am Wohnort erreichen kann.

„In der Praxis ist es üblich, den neuen Anbieter mit der Kündigung des bisherigen Vertrages zu beauftragen“, erklärt Michael Reifenberg, Sprecher der Bundesnetzagentur. Idealerweise kümmere sich dieser dann auch um die Rufnummernmitnahme, die sogenannte Portierung. Wer das vergesse, müsse unter Umständen Freunde, Bekannte, Verwandte oder Geschäftspartner über den Wechsel informieren, warnt Rainer Schuldt. Die Portierung der Festnetznummer sei nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch seien, sonst komme es zu Verzögerungen. „Die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Anbieter verursacht grundsätzlich Kosten“, sagt Michael Reifenberg. Allerdings dürften Verbrauchern nur die Beträge in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen.

Idealerweise sollte am Tag der Umstellung die Rufnummernportierung bereits beendet und der neue Vertrag abgeschlossen sein. Körber empfiehlt, den neuen Anbieter daran zu erinnern, dem alten Provider die Kündigung und die Portierung zu übermitteln.

Was können Verbraucher machen, wenn der Wechsel schief geht und sie ohne Telefon und Internet da stehen? „Der bisherige Anbieter darf nicht einfach seine Leistung einstellen“, erklärt die Bundesnetzagentur. Vielmehr müsse er den Anschluss solange weiter versorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen sei. „Wird die Leitung länger als einen Kalendertag unterbrochen, muss der alte Anbieter den Verbraucher wieder aufnehmen“, erklärt Verbraucherschützerin Körber. Betroffene können sich bei Problemen rund um den Anbieterwechsel an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.

Wer nur etwas Geld sparen möchte, könne eine Kündigung per Telefon-Hotline oder online androhen. Viele Provider unterbreiteten dann ein neues Angebot, dessen Konditionen attraktiver als der laufende Vertrag sein könnten, erläutert Verbraucherschützerin Körber.

(dpa)
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