Anbieter wissen Bescheid Mit wem man sein Abo teilen darf

Göttingen · Streaming-Anbieter wie Netflix, Spotify oder Apple Music haben Angebote, die sich speziell an Familienhaushalte richten. Viele Kunden nutzen diese Konten gemeinsam mit Freunden und Bekannten – erlaubt ist das eigentlich nicht.

 Mit Familienkonten lässt sich beim Film- und Musikstreaming Geld sparen. 

Mit Familienkonten lässt sich beim Film- und Musikstreaming Geld sparen. 

Foto: Mareen Fischinger/Westend61/dpa-/Mareen Fischinger

Ob Filme, Serien, Musik oder Hörbücher: Streaming boomt. Praktisch, dass Netflix, Apple Music, Spotify & Co. sogenannte Familienabo-Modelle anbieten. Bei diesen können mehrere Personen ein Nutzerkonto gemeinsam verwenden. Für den Einzelnen ist das deutlich billiger. Aber darf man das Passwort eigentlich nur mit Menschen teilen, die unter dem selben Dach wohnen?

„In der Regel lohnt sich so ein Abo bereits ab zwei Nutzern“, sagt Christian Bekker vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“. Der Basis-Tarif bei Netflix kostet 8 Euro. Der Standard-Tarif, bei dem zwei Nutzer parallel streamen können, ist 4 Euro teurer – geteilt durch zwei landet man also bei nur 6 Euro pro Person. Der Premium-Tarif von Netflix erlaubt für 16 Euro sogar vier Nutzer.

Ähnliches gilt beim Musikstreaming. „Egal, ob bei Spotify, Deezer, Apple Music oder Amazon Music Unlimited: Das Einzel-Abo kostet monatlich rund 10 Euro, das Familienabo für bis zu sechs Nutzer rund 15 Euro“, rechnet Bekker vor.

Und das ist nicht alles. Bei Netflix etwa ist im Premium-Abo nur der gleichzeitige Zugriff auf vier Geräte beschränkt – prinzipiell kann man sich laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit unbegrenzt vielen Geräten anmelden. Wird zu verschiedenen Zeiten gestreamt, können theoretisch zig Personen ein einziges Konto nutzen.

Theoretisch, wohlgemerkt. Denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Netflix heißt es: Der Dienst und sämtliche Inhalte „dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden“. Mitbewohner und Verwandte im gleichen Haus sind also okay, der Rest ist tabu.

Die Realität sieht aber anders aus. Viele Nutzer geben ihre Zugangsdaten an Freunde, Bekannte oder Verwandte weiter. Die Streaming-Anbieter kennen diese Praxis. „Das wird sehr genau registriert“, sagt der Spotify-Sprecher Marcel Grobe. Genaue Zahlen, wie häufig solche Fälle seien, gebe man aber nicht heraus. Die gleiche Antwort schickt auch Sky. Zu „konkreten Fällen“ wolle man sich nicht äußern. Andere beantworten solche Anfragen gar nicht erst.

Aber was passiert, wenn Freunde den eigenen Account mitnutzen? „Wenn das rauskommt, kann man sofort wegen Vertragsverletzung gekündigt werden“, sagt Jens Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Düsseldorf. Ihm seien bisher aber keine solchen Fälle bekannt.

Und das, obwohl in den AGB fast aller Anbieter geregelt ist, dass ein Nutzerkonto nur innerhalb eines Haushalts geteilt werden darf. Bei Maxdome heißt es etwa, Passwörter dürften nicht an Dritte weitergegeben werden. Und Deezer Family verlangt, dass alle Nutzer die gleiche Anschrift haben müssen.

Sky wird konkreter: Macht jemand sein Konto anderen Personen zugänglich, wird eine Vertragsstrafe fällig. Diese soll doppelt so hoch sein wie der eigentliche Preis für das Abo. Ob solch eine Strafe schon einmal verhängt wurde, will das Unternehmen auf Nachfrage nicht sagen.

Jens Fusbahn hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass es so weit kommt. „Der Anbieter müsste nachweisen, dass ich die Zugangsdaten weitergegeben habe“, erklärt der Jurist. Wer also Post mit einem entsprechenden Vorwurf erhalte, könne diesen einfach bestreiten. „Das Risiko, dass das verfolgt wird, ist sehr überschaubar, weil es schwer nachvollziehbar ist“, sagt Fusbahn. Die Familienmitglieder dürften das Angebot schließlich auch auf Geschäftsreise oder im Urlaub abrufen. Wer in diesem Fall vor dem Gerät sitzt, sei schwer überprüfbar. Auch „Teltarif.de“ gibt an, keinen Fall zu kennen, in dem ein Konto gesperrt oder ein Vertrag gekündigt wurde.

„Allerdings hat Spotify damit begonnen, stichprobenartig von Nutzern eines Familienabos eine regelmäßige Adressangabe zu fordern“, sagt Christian Bekker. Das Unternehmen selbst erklärt auf Nachfrage, dies sei seit Längerem gängige Praxis. Fielen Unstimmigkeiten auf, werde der „Family Master“, also der Hauptkunde, um Klärung gebeten.

Demnach fliegen im schlimmsten Fall ausschließlich die Personen, die eine abweichende Anschrift angegeben haben, aus dem Gemeinschafts-Abonnement. Eine andere Möglichkeit sei, dass der Vertrag auf die normale Variante umgestellt wird. Die Adressabfrage bei Spotify erfolgt allerdings nur per Adresseingabe durch die Nutzer. Eine Meldebescheinigung oder ein anderes offizielles Dokument müsse niemand vorlegen, erklärt Bekker.

(dpa)
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