Mit Internetverbot sollen Straftaten vermieden werden

Hamm · Ein Internetverbot ist angemessen, wenn dadurch erhebliche Straftaten vermieden werden können. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Geklagt hatte ein Mann aus Witten. Er hatte über das Internet Kinderpornos verbreitet und war 2011 und 2012 zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Nach Verbüßen von zwei Dritteln der Strafe wurde der Rest unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. So wurde dem Mann ein Internetanschluss verboten (Az: 1 Ws 507/15 und 508/15). Eine Kommunikation ohne Internet sei aber in der heutigen Zeit praktisch nicht mehr möglich, klagte der Mann. Das sieht das OLG anders und verwies auf Telefon, Fax und Briefe. Dass seine Kommunikation erschwert werde, müsse der Kläger hinnehmen. Das Gericht sprach von vergleichsweise geringer Beeinträchtigung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort