Mit einem Klick auf Sendung

Hamburg · Videos live vom Smartphone ins Internet übertragen – mit speziellen Apps ist das möglich. Doch Vorsicht: Nicht nur das Datenvolumen kann dabei zur Stolperfalle werden. Auch rechtlich gibt es einiges zu beachten.

Vom Eiffelturm, aus dem Fußballstadion oder beim Riesenradfahren - ein Klick genügt und das Smartphone ist live auf Sendung. Sogenannte Livestream-Apps wie Meerkat und Periscope übertragen Videos vom Telefon direkt ins Internet. Ohne riesiges TV-Netzwerk im Rücken können Nutzer theoretisch ein Millionenpublikum erreichen. Doch wie gelingen attraktive Bilder? Wie gewinnt man Zuschauer? Und gibt es rechtliche Fallstricke?

Es sind vor allem spannende und aktuelle Bilder, die Zuschauer anziehen. "Livestreams machen bei zeitkritischen Inhalten Sinn", sagt Professor Andreas Hebbel-Seeger von der Macromedia Hochschule Hamburg . Das können Bilder von einem Radrennen sein oder von einer Politiker-Rede, einem Brand oder Naturereignissen.

Aber nicht jedes Ereignis ist dauerhaft spannend, man muss die Zuschauer bei Laune halten. Zum Beispiel mit eigener Moderation, rät der Professor für Medienmanagement. Livestreamer müssen außerdem nah am Geschehen sein, da Smartphone-Kameras über keinen Zoom verfügen. Schnelle Schwenks sind tabu - den Zuschauern soll ja nicht schlecht werden. Auch im Hochformat zu filmen, sei keine gute Idee. Viele Video-Player könnten nur Querformate vernünftig wiedergeben. Viele Apps erlaubten auch nur Aufnahmen in diesem Format, erklärt Hebbel-Seeger.

Unterschiedliche Funktionen

Insofern schwimmt die App Meerkat gegen den Strom, denn sie lässt nur Aufnahmen im Hochformat zu. Das Programm für Android und iOS kam Anfang des Jahres auf den Markt und hat einen Hype rund um mobiles Livestreaming losgetreten. Wenig später kam das vom Kurznachrichtendienst Twitter gekaufte Periscope. Die beiden kostenlosen Apps sind eng mit Twitter verknüpft, über den Dienst werden die Videos verbreitet. Von der Funktion her ähneln sie sich, aber Meerkat-Streams werden nicht aufgezeichnet. Bei Periscope können die Filme 24 Stunden lang abgerufen werden, außerdem sind querformatige Aufzeichnungen möglich. "Die Benutzeroberfläche ist bei Periscope funktionaler und aufgeräumter", sagt Dominik Hoferer vom Computer-Fachmagazin Chip.

Neben den populären Apps Meerkat und Periscope gibt es weitere interessante Anbieter. Ebenfalls kostenfrei sind etwa Stre.am,Ustream oder YouNow. Mit der App Bambuser läuft der Livestream bei Bedarf direkt auf Facebook . Die App ist allerdings nur 15 Tage gratis. Programme wie Switcherstudio oder Livestream schränken in den frei erhältlichen Versionen die tägliche Livestream-Zeit oder Zuschauerzahl ein. Dafür ermöglicht die App Livestream das Übertragen von Livebildern, die von einer Actionkamera an das Smartphone gesendet werden. Wer mit einer auf dem Helm montierten Kamera einen Fallschirmsprung aufnimmt, kann die Aufnahmen also noch in der Luft über das Handy ins Internet übertragen.

Einmal angemeldet, haben Nutzer bei allen Livestream-Apps einen eigenen Videokanal. Den finden Zuschauer aber nur, wenn sie von den Übertragungen im Vorfeld wissen. Hebbel-Seeger: "Um seine Zuschauer zu erreichen, ist es sinnvoll, Livestreams in sozialen Netzwerken oder bei Youtube vorher anzukündigen." Ein Hindernis für Livestreamer ist der enorme Datenhunger der Apps von mehreren Megabyte (MB) pro Minute. "Pakete mit 200 oder 500 MB Datenvolumen sind dann schnell verbraucht", warnt Hoferer. Bei längeren Streams rät er zum WLAN.

Rechtliche Hürden

Doch nicht nur technische Hürden machen Livestreamern anfangs das Leben schwer. Es gibt auch rechtliche: Wie bei Filmaufnahmen üblich, müssen gefilmte Personen grundsätzlich um Erlaubnis gefragt werden, betont Ansgar Koreng, Medienanwalt aus Berlin. Ausnahmen sind große Veranstaltungen. Filmen Schüler ihren Lehrer im Unterricht, ist das hingegen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. "Der Betroffene kann dann auf Unterlassung klagen und verlangen, dass das Video gelöscht wird, sofern der Stream aufzeichnet wurde", erklärt Koreng. In schwerwiegenden Fällen droht sogar Schmerzensgeld. Etwa, wenn ein Betrunkener auf dem Oktoberfest benommen im Gras liegend live ins Internet gestreamt wird.

Unterlassung und Schadenersatz drohen auch bei Livestreams von Konzerten oder aus dem Theater. "Tonaufnahmen sind eine Vervielfältigung des dargebotenen Werkes. Künstler haben daran die Rechte", erläutert Koreng. Kaum Grenzen gibt es dagegen, wenn man sich selbst in Aktion live ins Internet streamt. Zumindest fast: " Läuft Musik im Hintergrund, könnte sich die Gema dafür interessieren", sagt Koreng. Und das kann teuer werden.

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