Mehr Schutz in der Wolke

Berlin · Ein Drittel der Internetnutzer in Deutschland verwendet Online-Speicherdienste. Auf diese Weise können sie von überall auf ihre Daten zugreifen. Damit vertrauliche Dokumente nicht in die Hände von Dritten gelangen, sollten Nutzer bei den sogenannten Cloud-Diensten jedoch zwingend einige Regeln beachten.

 Wer seine Dokumente in der Datenwolke speichert, kann von überall mit Handy, Tablet-PC oder Computer darauf zugreifen.

Wer seine Dokumente in der Datenwolke speichert, kann von überall mit Handy, Tablet-PC oder Computer darauf zugreifen.

Foto: Fotolia

Fotos, Videos, Musik oder Dokumente auf den Servern von Online-Speicherdiensten, in der sogenannten Cloud, abzuspeichern - das ist praktisch. Schließlich kann jederzeit und von jedem Ort auf die Dateien und Anwendungen zugegriffen werden. Alles, was es dazu braucht, ist eine Internetverbindung, mit der sich Nutzer entweder direkt über die Anbieter-Webseite im Browser oder durch eine entsprechende App einloggen können. Doch sind sensible Daten wirklich so gut in der Cloud geschützt, wie viele annehmen? Nicht ganz, denn auch die Datenwolke ist vor ausgefuchsten Cyber-Kriminellen nicht sicher, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärt.

Zwar mag der unkomplizierte Zugriff auf alle privaten Daten für den Verbraucher nützlich sein, doch hätten Online-Speicherdienste gerade in dieser Hinsicht eine Sicherheitslücke, berichtet das BSI auf seiner Webseite bsi-fuer-buerger.de. Denn haben sich Internet-Kriminelle mittels Schadprogrammen erst einmal Zugang zu einem fremden PC, Smartphone oder Tablet verschafft, können sie auch die Anmeldedaten für die Cloud abfangen und die dort gespeicherten, sensiblen Daten stehlen. Dies sei nicht nur durch Computerviren möglich, auch eine Internet-Verbindung über öffentliches WLAN könne gewisse Risiken bergen.

Aus diesem Grund rät das Bundesamt zu Online-Speicherdiensten, die anstatt eines einfachen Benutzernamens und Passwortes, eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentisierung verlangen. Das bedeutet, dass sich der Nutzer neben dem Passwort zusätzlich mit einem zeitlich begrenzten Code identifizieren muss. Bei jeder Anmeldung beim Online-Speicherdienst ändere sich also der Code, den sich Nutzer beispielsweise auf ihr Mobiltelefon schicken lassen könnten, so die BSI-Experten.

Nur Verschlüsselung schützt

Wer einen Online-Speicherdienst verwendet, müsse zudem darauf achten, seine Daten ausschließlich in verschlüsselter Form zu übertragen und in der Cloud zu sichern.

Nutzer könnten vertrauenswürdige Cloud-Anbieter an dem Kürzel "https" in der Adresszeile des Browsers erkennen. Das "s" im Browser zeige die sichere Verbindung an. Auch seriöse Dienste könnten Opfer von Hacker-Angriffen werden. Deswegen rät das BSI, die im entfernten Server abgelegten Daten nicht direkt in der Cloud zu entschlüsseln. Stattdessen müsse das Dokument erst heruntergeladen und dann auf dem Computer freigegeben werden.

Darüber hinaus sollten sich Nutzer im Vorfeld über den Firmensitz eines Cloud-Dienstes informieren, bevor sie sich für einen bestimmten Anbieter entscheiden. So gelten bei OnlineSpeicherdiensten außerhalb Deutschlands andere Datenschutzgesetze, mahnt das Bundesamt.

bsi-fuer-buerger.de

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