Mehr Freiraum für deutsche Funknetze

Berlin · Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Betreiber von Funknetzwerken nicht mehr für Vergehen der Netzwerk-Nutzer haften.

 Die Zahl freier Funknetzwerke ist in Deutschland gering. Ein Grund ist die komplizierte Rechtslage bei Urheberrechtsverstößen. Foto: Pilick/dpa

Die Zahl freier Funknetzwerke ist in Deutschland gering. Ein Grund ist die komplizierte Rechtslage bei Urheberrechtsverstößen. Foto: Pilick/dpa

Foto: Pilick/dpa

Im dritten Anlauf hat die Bundesregierung ein neues Funknetzwerk-Gesetz auf den Weg gebracht. Damit werde der Weg für mehr offenes WLAN in Deutschland geebnet, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Zudem werde damit die sogenannte Störerhaftung "rechtssicher abgeschafft". Bislang konnten Anbieter von öffentlichen WLAN-Hotspots für Rechtsverstöße Dritter haftbar gemacht werden, wenn diese etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte über das Netz tauschten. Kritik kam erneut von verschiedenen Verbänden, denen die Änderungen nicht weit genug gehen.

Der dritte Entwurf des Gesetzes war notwendig geworden, um es an europäisches Recht anzupassen. Im September 2016 hatte der Europäische Gerichtshof auf einen Antrag des Landgerichts München in einem Fall geurteilt, bei dem es um Rechtsverstöße in einem öffentlichen WLAN-Hotspot ging.

Der WLAN-Betreiber könne demnach zwar nicht auf Schadenersatz haftbar gemacht werden, eine nationale Behörde könne ihm jedoch auftragen, seinen WLAN-Zugang zukünftig etwa durch ein Passwort zu schützen, lautete das Urteil der Richter.

Mit dem nun auf den Weg gebrachten Gesetz will die Bundesregierung die Störerhaftung endgültig abschaffen. WLAN-Betreiber müssten ihr Netz weder verschlüsseln, noch Benutzer auf die Rechtssituation im Internet hinweisen, sagte Zypries. Damit seien wesentliche Hürden abgebaut. "Wir erwarten uns davon den entscheidenden Schub für mehr offene Funknetzwerk-Hotspots, um im europaweiten Vergleich aufzuholen."

Von vielen Nutzern könne dies jedoch im Zweifel als "Freibrief" für Rechtsverletzungen unter dem Deckmantel der Anonymität verstanden werden, kritisierte der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware. Dem Digitalverband Bitkom geht die jetzige Ausgestaltung des Gesetzes hingegen nicht weit genug. Das Gesetz schaffe mit vielen nicht genau bestimmten Rechtsbegriffen und Widersprüchlichkeiten ein großes Potenzial für ungerechtfertigte Sperranordnungen.

Dass Rechteinhaber bei einem Urheberrechtsverstoß eine Sperrung des Netzwerkes verlangen können sollen, lehnt auch der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber ab.

Zum Thema:

Der Begriff Störerhaftung bedeutet, dass der Besitzer eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverstöße eines Nutzers haftbar gemacht werden soll. Der Anschlussbesitzer müsste dann beispielsweise die Kosten tragen, die bei einer Abmahnung fällig werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort