Kündigung bei Onlineplattform muss nicht bestätigt werden

Düsseldorf · Wer seine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei einer Onlineplattform kündigt, muss diesen Vorgang nicht nochmals bestätigen. Voraussetzung ist allerdings, dass die erklärte Kündigung dem Vertragspartner wirksam zugegangen ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Es sei verwirrend, wenn Anbieter nach der Kündigung eine weitere Bestätigungs-Nachricht vom Kunden verlangten. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch sei dies auch nicht nötig, erklären die Verbraucherschützer. Erhalten Kunden trotz ihrer wirksam erklärten Kündigung weitere Zahlungsaufforderungen, sollten sie diesen widersprechen. Idealerweise kündigten Kunden Verträge allerdings nicht per Online-Formular, sondern schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail. Verbraucher sollten sich den Eingang der Kündigung vom Unternehmen bestätigen lassen.

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