Klicks gegen die Datensammelwut

Saarbrücken · Seit Juni erhalten Verbraucher Einsicht in Daten, die Google von ihnen erhebt und können dies notfalls unterbinden. Der Online-Riese reagiert damit auf die Kritik von Datenschützern.

Google hat es Verbrauchern in der Vergangenheit nicht leicht gemacht. Wollten sie festlegen, wie das Unternehmen ihre Daten verwenden darf, mussten sie dies bei jedem Google-Dienst extra einstellen. Egal ob sie das E-Mail-Programm Gmail, die Videoplattform Youtube oder das soziale Netzwerk Google + verwenden wollten. Allerdings hat Google im Juni eine Schaltzentrale eingeführt, die dem Anwender einen Überblick verschafft, in welchem Ausmaß das Unternehmen seine Daten abgreift. Dort kann er Einstellungen zum persönlichen Datenschutz vornehmen. Die gelten dann für sämtliche Google-Dienste.

Das Kontrollzentrum ist auch für Internetnutzer verfügbar, die kein Konto bei dem Unternehmen unterhalten. Sie können dort zum Beispiel einstellen, dass die Suchmaschine ihnen keine Werbung einblendet, die in Verbindung mit Suchbegriffen steht. Angemeldete Nutzer haben weit mehr Möglichkeiten, die Schnüffelei einzuschränken. Sobald sie sich mit ihrer E-Mail-Adresse bei Google angemeldet haben, können sie auf das Kontosymbol klicken. Dort gelangen sie über die Schaltfläche "Mein Konto" in die Schaltzentrale. Von hier aus können sie sämtliche Einstellungen vornehmen, wie weit Google ihre Daten abgreifen und auswerten darf.

Vielfältige Optionen

Insgesamt finden sich für angemeldete Nutzer drei Unterkategorien. Die erste beschäftigt sich unter dem Stichwort "Anmeldung und Sicherheit" mit Einstellungen für Passwörter und Kontozugriff. Dort können Anwender einsehen, mit welchen Geräten sie Google-Dienste nutzen. Unter dem Oberbegriff "Kontoeinstellungen" verwalten sie ihre Konten und sehen, wie viel Speicherplatz sie in der Daten-Wolke Google Drive zur Verfügung haben.

Ausschlaggebend für Verbraucher ist aber die dritte Option "Persönliche Daten und Privatsphäre". Unter dem Stichwort "Kontoverlauf" kann der Anwender die Daten einsehen, die Google über ihn sammelt, wenn er sich durchs Netz bewegt. Dies sind vor allem Verläufe über gesuchte und besuchte Seiten. Der Nutzer kann Google nun untersagen, einen Verlauf anzulegen. Dies kann er auch für Youtube festlegen. Google gibt vor, die Suchverläufe auszuwerten, um den Geschmack des Nutzers besser kennenzulernen und ihm so passende Vorschläge zu Seiten oder Videos bieten zu können.

Über eine weitere Schaltfläche ist es möglich, den Standortverlauf auszustellen. Sucht der Anwender auf seinem Smartphone über den Kartendienst Google Maps nach Cafés in seiner Umgebung, werden ihm diese angezeigt. Google greift deshalb auf seine Standort-Daten zu. Der Konzern weiß also im Zweifelsfalle, wo seine Nutzer sich aktuell aufhalten und wohin sie in der Vergangenheit verreist sind. Diese Datensammelwut kann der Verbraucher nun ebenfalls mit einem Klick unterbinden. Es werden dann keine Listen mehr angelegt oder Standorte abgefragt.

Anwender können ebenfalls unter dem Link "Einstellung für Werbung" Reklame einen Riegel vorschieben. Google durchforstet die Suchverläufe, um auf den Nutzer zugeschnittene Werbung zu schalten. Das Unternehmen schließt aufgrund der Anfragen sowie des Alters der Person, welche Angebote geeignet sind.

Die Zugeständnisse, die Google an die Privatsphäre der Nutzer machte, kamen nicht freiwillig. Im vergangenen September drohte Hamburgs oberster Datenschützer Johannes Caspar dem Konzern mit einem Verwaltungsverfahren. Das Unternehmen hatte ab 2012 begonnen, Standortdaten, Suchverläufe und Videoaufrufe der Nutzer zu Profilen zusammenzulegen und auszuwerten. Google hatte seine Verbraucher aber nie um deren Einwilligung gebeten. Daran nahm Caspar Anstoß, da dieser Schritt dem deutschen Telemedien-Gesetz widerspricht. "Das Unternehmen muss seinen Anwendern plausibel machen, wie es mit den Daten verfährt", mahnte Caspar an. Die Hamburger Datenschützer prüfen zurzeit, ob Google all ihre Forderungen umgesetzt hat.

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