Kinderpornografie „Die Gesellschaft will davon nichts wissen“

Rostock · Kinderpornografie ist ein riesiges Problem, auch in Deutschland. Die Ermittler können meist wenig ausrichten.

 Kindesmissbrauch, dazu gehört auch Kinderpornografie, hinterlässt bei den Opfern meist lebenslange Spuren, sagt eine Gutachterin.

Kindesmissbrauch, dazu gehört auch Kinderpornografie, hinterlässt bei den Opfern meist lebenslange Spuren, sagt eine Gutachterin.

Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Begsteiger/dpa Picture-Alliance / Bildagentur-online/Begsteiger

(dpa) Die vier Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Rostock müssen sich auf ihren Monitoren oft unerträgliche Bilder anschauen. Ihre Abteilung ist klein, ihr Aufgabengebiet, die Kinderpornografie, unermesslich groß. Laut Kriminalhauptkommissar Matthias Ritter geht die Zahl der Täter weltweit in die Millionen.

Wenn Kinder missbraucht werden, tauchen Aufnahmen davon häufig im Internet auf. Die Betrachter sitzen zu Zehntausenden vor ihren Bildschirmen, auch in Deutschland. Zuletzt hat ein Missbrauchsfall auf einem Campingplatz in Lügde in Nordrhein-Westfalen die Menschen erschüttert. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnete 2017 in Deutschland rund 12 850 Kinder als Opfer von sexuellem Missbrauch. Die Deutsche Kinderhilfe schätzt die tatsächliche Zahl auf ein Vielfaches.

Die Folgen des Missbrauchs sähen in jedem Einzelfall anders aus, sagt Evelin Werner, forensische Gutachterin in Rostock. Die Symptome hingen vom Alter ab, in dem ein Kind missbraucht werde, von der Gewalt, die es erlebe, und von der Frage, wie lange es der Gewalt ausgesetzt gewesen sei. Was tatsächlich geschehen sei und wie die Tat sich auf die soziale und emotionale Entwicklung des Opfers auswirke, komme oft erst viel später ans Tageslicht.

Betroffene hätten es oft schwer, sich an andere Menschen zu binden oder mit ihnen Beziehungen einzugehen, erläutert Werner. Möglicherweise wüssten die Opfer ihr Leben lang nicht, wie sie sich anderen Menschen angemessen nähern sollten. Ihr soziales Weltbild sei verschoben. In der Opferambulanz der Universitätsmedizin Rostock untersucht die Rechtsmedizinerin Verena Blaas Kinder, die die Polizisten in der Regel nur auf dem Monitor sehen. Auch wenn die Opfer oft keine äußerlichen Verletzungen hätten, sei ihnen Furchtbares angetan worden, sagt Blaas.

„Diese Verbrechen finden nicht tausende Kilometer entfernt statt, sie geschehen auch hier“, erklärt der Chef der Kriminalpolizeiinspektion Rostock, Rogan Liebmann. Die Kinderpornografie sei zu einem Massenphänomen im Verborgenen geworden. „Aber die Gesellschaft will davon nichts wissen.“ Liebmann sagt, auch wenn er alle über hundert Polizisten seiner Dienststelle mit den Ermittlungen zur Kinderpornografie beauftrage, würde es nicht reichen.

Besonders viele Hinweise erhielten die Ermittler aus den USA. Dort seien Internetanbieter verpflichtet, Kinderpornografie zu löschen und den Behörden zu melden. Wenn aber die Infos in Deutschland einliefen, seien die IP-Adressen meist schon gelöscht. Die Vorratsdatenspeicherung könne den Ermittlern helfen, sagt Liebmann. Mit diesem Verfahren würden die digitalen Spuren eines jeden Internetnutzers über eine längere Dauer gespeichert. Doch das Konzept ist umstritten. Derzeit berät das Bundesverfassungsgericht, ob die Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.

Ein Trend mache den Ermittlern große Sorgen: das Sexting. Dabei verschickten Jugendliche in Kurznachrichten unbekümmert Nacktbilder von sich selbst. Dabei wüssten sie nie, wer die die Bilder überhaupt bekomme, sagt Ritter. Er vermute, dass sich hinter der Mehrzahl der angeblichen Mädchen im Netz Erwachsene verbergen.

Die Kinder würden heute früh sexualisiert, erklären die Ermittler. In ihrer Neugier gerieten sie im Netz auf gefährliche Seiten. Dort bauten die Täter zu den Kindern langsam Vertrauen auf. Irgendwann könne es so weit kommen, dass die Kinder den Fremden Nacktbilder schickten. Der Täter sei immer glücklich über neues Material. Denn dieses sei häufig die Eintrittskarte zu internationalen Tauschbörsen. „Keuschheitsprobe“ nenne man es, wenn ein neuer Nutzer Zugang zu einer Tauschbörse erhält. Dort müssen sich auch die Fahnder einschleusen. Doch ihnen sind strenge Grenzen gesetzt. Die Weitergabe von Kinderpornografie ist strafbar, auch für Ermittler. Deshalb versuche man, mit künstlichen, aber real wirkenden Bildern Zugang zu bekommen.

Das Darknet – der Bereich des Internets, der mit normalen Browsern nicht zu erreichen ist – spiele für die Rostocker Fahnder keine tragende Rolle, sagt Polizeichef Liebmann. Schon im frei zugänglichen Internet sei die Zahl der Straftäter so groß, dass die Zeit gar nicht ausreiche, um in besser versteckten Arealen zu ermitteln. Dabei landeten die meisten Aufnahmen aus dem Darknet früher oder später ohnehin für alle Welt zugänglich im Netz. Allerdings gehe es im Darknet härter zu. Gegen Bezahlung sei Missbrauch sogar live zu verfolgen.

Die Rostocker Ermittler kennen die Ausreden, wenn sie fündig werden. „Zufällig findet man Kinderpornografie nicht“, sagt Ritter. Wer solche Bilder auf seinem PC habe, mache sich selbst zum Täter. Einmal hätten die Fahnder auf einem Rechner, prall gefüllt mit Fotos und Filmen, auch Einträge in Foren entdeckt, in denen der Täter „Todesstrafe für Kinderschänder“ forderte. Manche seien der Meinung, sie begingen keinen Missbrauch, solange sie selbst das Kind nicht anfassten.

Den meisten Tätern gehe es in erster Linie um Macht, sagt die Rostocker Strafverteidigerin Beate Falkenberg. Seien diese Täter einmal geschnappt, bräuchten auch sie eine Therapie. Allerdings gebe es in den Gefängnissen oft viel zu wenig Therapeuten. Das sehen auch die Ermittler in Rostock so. Sie stießen immer wieder auf Wiederholungstäter. Auch das sei ein Faktor, der für zusätzlichen Frust bei ihrer Arbeit sorgen könne.

Derzeit gelte für den Besitz von Kinderpornografie eine Strafandrohung von maximal drei Jahren, erläutert Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. Die Mindeststrafe für sexuelle Gewalt gegen ein Kind betrage aktuell sechs Monate. Ein Einbrecher müsse dagegen mit mindestens einem Jahr Gefängnis rechnen. Nach Beckers Meinung reicht das Strafmaß für Sexualstraftäter bei weitem nicht aus.

(dpa)
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