Kein Umtauschsrecht für Bikinis

Saarbrücken · Viele Nutzer bestellen Kleidung im Internet mit der Erwartung, sie problemlos wieder zurückschicken zu können. Doch das ist keineswegs immer garantiert. Denn für manche Kleidungsstücke gibt es Sonderregelungen.

 Bei Kleidungsgegenständen, die auf der Haut getragen werden, können Online-Käufer das Recht auf Widerruf verlieren. Foto: Fotolia

Bei Kleidungsgegenständen, die auf der Haut getragen werden, können Online-Käufer das Recht auf Widerruf verlieren. Foto: Fotolia

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Nicht nur Frauen kennen das Problem: Gerade der Kauf von Unterwäsche oder Bademode ist äußerst nervig. Man darf nur drei Teile mit in die Anprobe nehmen und muss sich ständig neu an- und ausziehen und die Kabine wieder verlassen, bis man endlich das sprichwörtlich passende Teil gefunden hat. Wie viel unkomplizierter scheint es da, einfach online eine Auswahl von mehreren Modellen und Größen zu bestellen und zu Hause ganz in Ruhe anzuprobieren und auszuwählen.

Das dachte sich auch jene Kundin aus Nordrhein-Westfalen, die fünf Bikini-Modelle online bestellt und probehalber übergestreift hatte. Drei sandte sie danach zurück und wollte diese Exemplare nicht bezahlen. Doch ohne Erfolg. Was die Internet-Käuferin nämlich übersehen hatte: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hatte der Onlineshop jegliche Badekleidung als "Hygieneartikel" eingestuft. "Für diese sensible Warenarten hat der Gesetzgeber spezielle Möglichkeiten für Händler eröffnet", sagt Georg Tryba, Sprecher der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). "Händler können das Widerrufsrecht ausschließen, wenn Käufer Hygieneartikel öffnen oder ausprobieren." Auch dann, wenn die Teile - wie im Fall der Bikinis - extra mit Klebestreifen im Intimbereich geschützt waren.

Für die Verbraucherzentrale NRW bildete die Beschwerde dieser Kundin den Ausgangspunkt dafür, bei einer Stichprobe zu klären, wie es 20 große Internet-Anbieter mit dem Umtausch jener "Hygieneartikel" halten. Das Ergebnis: Wer Kleidungsstücke, die auf der Haut getragen werden, online ordert und anprobiert, kann sein Recht auf Widerruf verlieren - etwa die Hälfte der Unternehmen arbeitet mit dieser Kategorie. "Das stand bei uns bis dahin gar nicht im Fokus, dass es beim Online-Kauf dieser Artikel zu solchen Problemen kommen kann", sagt Tryba. Es ist unklar, was überhaupt ein Hygieneartikel ist. Jeder Shop kann das anders sehen. Daher gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten, mit dem Widerruf umzugehen.

Manche nehmen gar keine Hygieneartikel zurück, manche nehmen alle, und andere wiederum definieren ziemlich klar, was umgetauscht werden kann und was nicht. Für den Verbraucher bringt dies daher einige Unsicherheit mit. "Im Endergebnis gibt es eine gewisse Unschärfe, und auf den Internet-Seiten findet man oft keine eindeutigen Erklärungen. Das macht das Ganze so schwierig", sagt der Experte. "Und wenn die Ware kommt, ist es ja schon zu spät." Er rät daher allen, die Bikinis, Schlafzeug, Strümpfe oder Unterwäsche im Internet bestellen wollen, schon vorher auf Nummer sicher zu gehen. Man sollte den Anbieter im Vorfeld fragen, ob diese Artikel zurückgenommen werden, falls sie nicht passen oder nicht gefallen - und zwar am besten per E-Mail, um schwarz auf weiß eine entsprechende Bestätigung zu haben.

Mittlerweile wird jedes zweite Kleidungsstück, das online bestellt wurde, wieder zurückgeschickt, sagt die Verbraucherzentrale. Georg Tryba vermutet, dass jene Bikini-Käuferin wider Willen nicht die Einzige ist, die irritiert war, dass bei einem Kauf im Internet eben keine Rückgabe möglich ist. "Online-Handel heißt für viele automatisch, dass die Sachen innerhalb der nächsten Tage problemlos zurückgeschickt werden können." Denn das Widerrufsrecht räumt den Verbrauchern beim Online-Shopping dafür zwei Wochen Zeit nach der Lieferung ein, manche Händler geben ihren Kunden sogar ein Rückgaberecht von 30 Tagen. Mit der Ausnahme - bei einigen Online-Shops - von Hygieneartikeln.

Und was passiert, wenn der Anbieter auch solche Kleidungsstücke unter diese Kategorie einordnen sollte, die auf den ersten Blick vielleicht gar nicht dazu passen? Eine Hose oder ein T-Shirt vielleicht? "Ich glaube nicht, dass es das gibt", so der Verbraucher-Experte. "Ich habe jedenfalls noch von keinem Fall gehört, dass die Rücknahme einer Jeans verweigert wurde mit der Begründung, dass sie schließlich auf der Haut getragen wurde. Das wäre ein Beispiel, das auch schwer nachvollziehbar wäre."

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