Kein umfassendes Kontrollrecht für Eltern im Internet

Berlin · Eltern dürfen die Aktivitäten ihrer Kinder in sozialen Medien nur bedingt kontrollieren. Ab 13 Jahren könne man ihnen beispielsweise nicht verbieten, einen Zugang zu einem sozialen Netzwerk einzurichten, erläutert der Deutsche Anwaltverein. Auch wie Kinder ab diesem Alter die Netzwerke nutzen, dürften Erziehungsberechtigte nicht überprüfen. Die Persönlichkeitsrechte des Kindes ständen hier im Vordergrund.

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