Fake Shops im Internet Kaufen im Internet ohne böses Erwachen

Hamburg/Berlin · Immer wieder erhalten Online-Kunden manipulierte Produkte oder Plagiate. Wer die Fallen kennt, kann sich schützen.

 Damit keine Plagiate im Online-Warenkorb landen, sollten Kunden auf gewisse Warnsignale achten.

Damit keine Plagiate im Online-Warenkorb landen, sollten Kunden auf gewisse Warnsignale achten.

Foto: dpa/Jens Büttner

Im Geschäft merkt der Kunde beim Anfassen sofort, wenn ein Gerät schlecht verarbeitet ist. Online muss er die Ware jedoch erst einmal kaufen, um das bewerten zu können. Immerhin steht Onlinekäufern mit wenigen Ausnahmen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu – und das ohne Angabe von Gründen. „Das bedeutet eben, dass der Vertrag dann nicht zustande kommt und dass der Händler das Geld zurücküberweisen muss“, erklärt Michael Knobloch von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Das Rücktrittsrecht beseitige aber nicht alle Risiken. Wichtig sei erst einmal, dass der Händler auch wirklich einer ist, sagt Knobloch. „Es gibt viele Fake Shops, die gar nichts verkaufen, sondern nur so tun als ob. Die jeweiligen Internetseiten haben ein professionelles Design. Der Kunde bestellt dort und geht in Vorkasse, bekommt dann aber nicht das, was er bestellt hat oder auch gar nichts.“ Vorsicht sei geboten, wenn auf der Seite schlechtes Deutsch überwiege, es kein Impressum gebe, der Firmensitz außerhalb von Europa liege und nur Vorkasse angeboten werde.

Und dann gebe es noch Shops, die statt Originalen Fälschungen verschickten, sagt Knobloch. Bei solchen betrügerischen Verkäufern könne der Kunde nicht damit rechnen, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können. Letzteres gelte auch bei Händlern von anderen Kontinenten, wie etwa China. „Wie will man in einem so fernen Land seine Rechte durchsetzen?“, fragt Knobloch. Dies sei fast unmöglich.

Peter Gretenkord vom Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie ist der Ansicht, dass Kunden Fälschungen oder Plagiate oft recht leicht erkennen können. „Wenn man ein Luxusprodukt bestellt, dann erwartet man natürlich, dass es tadellos verarbeitet ist“, sagt er. „Und wenn man es dann in der Hand hält und sieht, dass es unsauber verarbeitet ist und nicht der Qualität entspricht, die man erwarten würde, dann sollte man sich damit vielleicht noch näher beschäftigen.“ Fehlten zudem Label, Beipackzettel, Garantien oder Echtheitszertifikate, seien dies Indizien dafür, dass etwas nicht stimme.

Jens Buck von der Hamburger Polizei rät grundsätzlich immer dann zur Vorsicht, wenn der vermeintliche Schnäppchenfaktor besonders hoch ist. „Wenn man zum Beispiel ein Motorrad in Norwegen kauft, das normalerweise 25 000 Euro kostet und dort für 5000 oder 10 000 Euro angeboten wird. Käufer überweisen das Geld und wundern sich anschließend, dass sie kein Motorrad bekommen“, sagt Buck. „Davon sollte man die Finger lassen.“ Und wer nur auf den billigsten Preis schaut, könnte sich im Extremfall plötzlich mit dem Vorwurf der Hehlerei konfrontiert sehen, wenn er im Internet gestohlene Waren kauft.

Und was ist, wenn Kunden von einem seriösen Händler überraschend ein falsches oder ein anderes Produkt in der richtigen Verpackung erhalten? Der Hamburger Rechtsanwalt Sacha Böttner rät, in solchen Fällen zunächst zu versuchen, mit dem Händler in Kontakt zu treten. Manchmal werden Händler von Zulieferern oder auch von Kunden betrogen und geben den Betrug unwissentlich weiter.

Erst wenn der Händler nicht reagiert oder erklärt, dass der Fehler nicht bei ihm liege, sollte der Geschädigte erwägen, zur Polizei zu gehen, rät Böttner. „Wenn Kunden vorher Anzeige erstatten, reagieren die Händler manchmal mit einer Abwehrhaltung und stellen sich auf den Standpunkt, wenn sie das Produkt zurücknehmen, würden sie damit die Schuld irgendwie eingestehen – was natürlich Quatsch ist.“ In keinem Fall dürfe der Kunde aber mit einer Anzeige drohen, da dies versuchte Nötigung sei, wenn sich der Verkäufer dadurch unter Druck setzen lässt.

Ist eine Einigung mit dem Händler nicht möglich, und soll Strafanzeige erstattet werden, sei die einfachste Option dafür die Onlinewache der jeweiligen Landespolizei, rät Böttner: „Hier kann der Geschädigte online 24 Stunden am Tag Anzeige erstatten und auch gleich Unterlagen, die den Kauf belegen, mit einreichen.“

(dpa)
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