Wettbewerbshüter rügen Portale Die Tücken beim Online-Preisvergleich

Bonn · Viele Nutzer vergleichen Preise im Internet. Doch nur wenige Portale arbeiten transparent, sagt das Bundeskartellamt.

 Die Seite Check24 ist eines der größten Vergleichsportale im Internet.

Die Seite Check24 ist eines der größten Vergleichsportale im Internet.

Foto: dpa/Christoph Schmidt

Einen neuen Handy- oder Stromtarif abschließen oder einen günstigen Versicherungsvertrag finden. Viele Verbraucher nutzen dafür Vergleichsportale im Internet. Doch die bieten nicht immer das, was sie versprechen. Das ist das Ergebnis einer großangelegten Untersuchung des Bundeskartellamtes. Die Wettbewerbskontrolleure sind auf eine Reihe von Mängeln gestoßen. Verbraucher könnten mit Hilfe der Portale zwar bessere und günstigere Leistungen finden, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Doch viele Seiten verhielten sich nicht wie eine neutrale Plattform, obwohl sie eben diesen Eindruck erwecken wollten, so die Behörde.

Die Wettbewerbshüter haben 36 Vergleichsportale für die Branchen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen genauer unter die Lupe genommen. Wichtige Einnahmequelle der Portale seien Provisionen. In den Bereichen Energie und Telekommunikation dominierten Check24 und Verivox, bei Versicherungen sei Check24 das führende Portal. Bei Krediten spielten neben Check24 auch die Portale Finanzcheck, Smava und Verivox eine Rolle, erklärt das Kartellamt.

Ein großer Kritikpunkt der Wettbewerbshüter ist, dass viele Anbieter nicht in den Vergleich mit einbezogen würden, gerade bei Versicherungen, Hotels und Krediten. Die Portale schlössen alle Anbieter aus, die keine Provision zahlten, so das Kartellamt. Doch nur wenige Portale würden das dem Nutzer deutlich mitteilen. Beim Vergleich von Energie- und Telekommunikationstarifen hätten einige Portale einzelne Angebote an oberster Stelle der Liste platziert und stellten sie damit als vermeintlich beste Offerten heraus. Dafür erhielten die Portale laut Kartellamt oft Zahlungen von den Anbietern, ohne die Verbraucher darüber zu informieren, dass es sich um Werbung oder eine Anzeige handele.

Die Portale setzen nach Angaben der Behörde noch weitere Methoden ein, um den Verbraucher dazu zu bringen, vorschnell zu buchen. So seien insbesondere bei Reisen zahlreiche Hinweise auf die begrenzte Verfügbarkeit oder die besonders große Nachfrage nach einem Angebot typisch. Für den Verbraucher sei jedoch oft nicht erkennbar, inwieweit sich die Hinweise tatsächlich auf seine konkrete Suche bezögen und welche Bedeutung sie dafür hätten. Viele Seiten würden Kunden auch mit Bonusprogrammen locken. Häufig lösten Verbraucher derartige Vorteile letztlich nicht ein, da sie die umfangreichen Bedingungen dafür nicht erfüllen könnten oder wollten. Hinweise der Portale auf die Verfügbarkeit einzelner Angebote, Vorteile oder Exklusivangebote seien teilweise missverständlich formuliert und könnten vor allem Besucher von Reiseportalen unter Druck setzen oder falsche Erwartungen wecken.

Die beiden großen Vergleichsportale sehen sich durch die Untersuchung trotzdem bestärkt. Der Bericht bestätige, „dass die Ranglisten bei Check24 rein nach objektiven Kriterien erfolgen“, sagte Christoph Röttele von Check24. Verivox-Geschäftsführer Joern Taubert erklärte, das Bundeskartellamt habe eindeutig klargestellt, „dass Provisionszahlungen mit Ausnahme des Reisebereichs keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Vergleichsergebnisse haben“. Einzelne Portale hätten auch bereits Änderungen auf ihren Seiten vorgenommen, die den Kritikpunkten des Bundeskartellamtes Rechnung tragen, so die Behörde.

„Verbraucher sollten darauf achten, wie die Auflistung der Portale tatsächlich zu Stande kommt und ob in den Vergleich auch möglichst viele Angebote eingeflossen sind“, rät Kartellamtspräsident Mundt. Weiter sollten Nutzer die Voreinstellungen der Portale verändern. Beispielsweise könnten sie die Filter anpassen oder eine andere Sortierreihenfolge wählen. Sie sollten sich auch nicht alleine auf die erste vom Portal angezeigte Ergebnisliste verlassen, lautet der Rat des Kartellamts.

Sofern für ein bestimmtes Angebot ein Rabatt, Gutschein, Bonus oder Ähnliches in Aussicht gestellt werde, sollten Nutzer überprüfen, welche Voraussetzungen es dafür gibt, was für ein Aufwand nötig ist und wie wahrscheinlich es ist, den Vorteil auch tatsächlich zu erhalten. Schließlich, so rät das Kartellamt, seien als exklusiv bezeichnete Angebote eines Vergleichsportals häufig auch auf anderen Portalen zu finden.

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