Nach Debatte um Influencer Gericht schiebt Schleichwerbung auf Instagram einen Riegel vor

Berlin · Werbung muss auf Instagram ab sofort klarer gekennzeichnet werden. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden. Nach Auffassung der Richter sei es zwar nicht gerechtfertigt, Beiträge, die Links auf Internetauftritte von Produktanbietern enthalten, generell als Werbung anzusehen.

Zu prüfen seien vielmehr stets der konkrete Inhalt und die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles, heißt es in dem Urteil (AZ: 5 U 83/18).

Konkret ging es um den Fall der Bloggerin Vreni Frost, die wegen Schleichwerbung in drei Beiträgen auf Instagram im vergangenen Jahr vom Verband Sozialer Wettbewerb abgemahnt wurde. Das Landgericht Berlin verbot Frost im Mai 2018 in einem Eilverfahren, Werbung ohne Kennzeichnung auf Instagram zu betreiben. Dagegen legte sie Berufung beim Kammergericht ein.

Dieses gab ihr in einem Fall recht, in dem Frost einen selbst bezahlten Pullover in einem Beitrag markiert hatte. Dieser diente nach Auffassung der Richter allein der Information und Meinungsbildung seiner Adressaten. Zudem habe Frost glaubhaft versichert, dafür nicht bezahlt worden zu sein.

In den beiden anderen Beiträgen sah der fünfte Zivilsenat dagegen wie zuvor auch das Landgericht eine unerlaubte Vermischung von redaktionellen Äußerungen und Werbung.

(epd)
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