Bundesnetzagentur Kämpfer für ein besseres Internet

Bonn · Die Bundesnetzagentur ist Wettbewerbshüter, Schlichter in Streitfällen und Beschwerdestelle. Die Bonner Behörde misst auch nach, ob Internet-Anbieter ihre Versprechen einhalten.

 Ein Speed-Test der Bundesnetzagentur zeigt Verbrauchern, wie schnell ihr Internet tatsächlich läuft.

Ein Speed-Test der Bundesnetzagentur zeigt Verbrauchern, wie schnell ihr Internet tatsächlich läuft.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Der Internetzugang scheint langsamer zu sein, als er laut Vertrag sein müsste, die Handyrechnung weist Fehler auf oder die Roaming-Gebühren sind undurchsichtig: In solchen und ähnlichen Fällen kann die Bundesnetzagentur weiterhelfen. Die Bundesbehörde ist mit Sitz in Bonn ist nicht nur den Bereichen für Elektrizität und Gas, Post und Eisenbahn zuständig, sondern kümmert sich auch um den Wettbewerb im bei Telekommunikation und Internet. Für Internet- und SmartphoneNutzer ist sie Ansprechpartner bei Problemen im Netz und kann bei rechtlichen Schwierigkeiten sogar als Schlichter einspringen.

Verbraucherschutz: Viele der Aufgaben, die Die Bundesnetzagentur übernimmt, haben konkrete Auswirkungen auf Verbraucher. So setzt sie sich etwa gegen Rufnummernmissbrauch und Lockanrufe ein. Erst kürzlich hat sie angeordnet, dass bei bestimmten internationalen Vorwahlen eine kostenlose Preisansage eingeführt werden muss. Laut der Bundesbehörde werden Mobilfunkkunden so vor telefonischer Belästigung und hohen Kosten geschützt. Außerdem achtet die Behörde darauf, dass „der gesamte Verkehr in einem Netz gleich behandelt wird, unabhängig von Inhalt, Anwendung, Dienst, Absender sowie Empfänger“. In diesem Zusammenhang hat sie gerade erst Teile den Videostreaming-Tarif „Stream-On“ der Telekom in Teilen verboten, da dieser in bestimmten Fällen die Übertragungsrate drosselte.

Informationsangebote: Außerdem Auf ihrer Webseite informiert die Bundesnetzagentur ausführlich über Verbraucherthemen, wie etwa internationales Roaming und Datenschutz. Obwohl im Juni dieses Jahres die sogenannten Roaming-Gebühren innerhalb der EU abgeschafft wurden, sind die Regelungen zum Smartphone-Gebrauch im Ausland mitunter sehr kompliziert. Um Verbraucher vor hohen Mobilfunkrechnungen zu schützen, erklärt die Behörde ausführliche Informationen bereit und erklärt beispielsweise, in welchen Fällen auch im EU-Ausland zusätzliche Kosten fällig werden. Sie widmet sich auch Verbraucherfragen zum Datenschutz etwa in welchen Fällen ein Diensteanbieter Werbung verschicken darf oder was mit den Gesprächsdaten eines Telefonats geschieht. Dazu und gibt Tipps, wie sensible Daten im Internet gesichert werden können.

Breitbandmessung: Verbraucher können bei der Bundesnetzagentur auch die Geschwindigkeit ihres Internetzugangs kostenlos überprüfen. Stationäre Anschlüsse können auf breitbandmessung.de getestet werden, für mobile Geräte gibt es eine App. Der Test ermöglicht es, die vertraglich vereinbarte Übertragungsrate mit der tatsächlichen Datenübertragungsrate zu vergleichen. Dazu müssen Nutzer einige Angaben machen, beispielsweise zu ihrem Internetanbieter. Um festzustellen, ob der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen tatsächlich erfüllt, müssen Kunden laut der Bundesbehörde die Übertragungsgeschwindigkeit an zwei aufeinanderfolgenden Tagen je zehn Mal messen. Eine zu geringe Leistung liege vor, wenn immer weniger als 90 Prozent der zugesagten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden. Die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit müsse in 90 Prozent der Messungen erreicht werden. Die zugesagte Mindestgeschwindigkeit dürfe an keinem der Messtage unterschritten werden.

Beschwerdestelle: Wird ein Verbraucher telefonisch belästigt, erhält er Werbe-SMS oder hat er nach einem Anbieterwechsel in der Übergangszeit keinen Zugang zum Fest- beziehungsweise Mobilfunknetz, kann er über die Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen. Dazu gibt es verschiedene Formulare. Streitschlichtung: Hat ein Nutzer bereits konkrete Schwierigkeiten mit einem Telekommunikationsanbieter, kann die Bundesnetzagentur in einigen Fällen als Schlichter einspringen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Rechtsverletzung des Anbieters vorliegt, der Kunde bereits einen erfolglosen Schlichtungsversuch unternommen hat und der Fall bislang nicht vor Gericht verhandelt wurde. Die Behörde kann beispielsweise als neutraler Vermittler agieren, wenn Nutzer unklare Positionen auf ihrer Handyrechnung vorfinden oder der Telefonanschluss gesperrt wurde, ohne dass ein berechtigter Grund vorliegt. Nicht zuständig ist die Bundesnetzagentur hingegen, wenn Zahlungen nicht verbucht, außerordentlichen Kündigungen ausgesprochen oder Abonnements von Drittanbietern im Internet abgeschlossen wurden.

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