Timeline-Pflege Neun von zehn Jugendlichen shoppen online

Die aktuelle Postbank-Digital-Studie zeigt, dass Jungen mehr Geld im Internet ausgeben als Mädchen.

 Das kauft die Jugend im Internet.

Das kauft die Jugend im Internet.

Foto: SZ/Steffen, Michael

Bonn () Einkaufen im Internet ist für viele Jugendliche zur Selbstverständlichkeit geworden. Das bestätigt die aktuelle Digital-Studie der Postbank. „Neun von zehn Jugendlichen shoppen online“, lautet das Gesamtergebnis.

Von den 1004 befragten Mädchen und Jungen zwischen 16 und 18 Jahren haben 66 Prozent angegeben, Kleidung und Schuhe zumindest manchmal im Internet zu kaufen. Die Mehrheit dieser Altersgruppe (52 Prozent) versorgt sich im Netz mit Filmen und Serien über Dienste wie Netflix oder Amazon Prime, rund die Hälfte bestellt Bücher und andere Medienprodukte online. 45 Prozent nutzen kostenpflichtiges Musik-Streaming über Spotify oder Apple Music.

Interessant ist auch, wodurch die Kaufentscheidung der jungen Menschen beeinflusst wird. 43 Prozent sind bei Youtubern fündig geworden, 31 Prozent bei Instagrammern und bei Bloggern (14 Prozent). Insgesamt haben 53 Prozent der Mädchen und Jungen aufgrund von Influencer-Werbung zumindest einmal ein Produkt gekauft. Durchschnittlich 54 Euro geben die Jugendlichen pro Monat im Internet aus. Dabei zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern. Jungen kaufen beim Online-Shopping im Schnitt insgesamt für 66 Euro monatlich ein, Mädchen hingegen nur für 42 Euro. In beiden Gruppen steht der Kleidungskauf an erster Stelle.

Die Höhe der einzelnen Einkäufe ist bei Jugendlichen begrenzt, da sie unter 18 Jahren nur „beschränkt geschäftsfähig sind“, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Das heißt, sie können ohne Zustimmung der Eltern lediglich im Rahmen des Taschengeldes etwas kaufen. Und das sei ohne Einwilligung auch nur dann möglich, wenn die Ware sofort bezahlt werden kann. Eltern müssen bei Internet-Käufen ihrer Kinder entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen. Erteilen sie keine Genehmigung, sei der Kaufvertrag unwirksam.

(dpa)
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