Verbraucherrechte Klage gegen Apple zugelassen

Washington · Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Kartellklage gegen Apple zugelassen, mit der Verbraucher erzwingen wollen, dass Apps für iPhone und iPad direkt den Kunden angeboten werden können. Aktuell dürfen Anwendungen für die Mobil-Geräte nur über Apples App Store geladen werden.

Apple überprüft sie und kann sie bei Regelverstößen aus dem App Store verbannen. Zudem kassiert der Konzern einen Teil der Erlöse.

In Apples App Store – und auch auf anderen Download-Plattformen wie etwa Googles Play Store für Android-Geräte – ist es üblich, dass App-Anbieter 70 Prozent der Erlöse bekommen, während 30 Prozent beim Plattformbetreiber bleiben. Das gilt auch für Käufe innerhalb von Apps. Bei Software-Abos verlangt Apple im zweiten Jahr 15 Prozent des Umsatzes.

Apple wollte erreichen, dass die Klage abgewiesen wird. Das Unternehmen stützte sich dabei auf eine alte Gerichtsentscheidung und argumentierte, dass iPhone-Besitzer keine Kartellklage einreichen können, weil Apple nur die Plattform für die App-Verkäufe zur Verfügung stelle. Das Oberste US-Gericht wies den Einspruch am Montag ab. Damit kann das Verfahren seinen Lauf nehmen.

(dpa)
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