Internet-Drosselung muss im Vertrag deutlich erkennbar sein

München · Der Internetdiensteanbieter Kabel Deutschland muss seine Kunden klarer auf Einschränkungen der Internet-Geschwindigkeit bei Flatrates hinweisen. Das entschied das Landgericht München nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV).

Kabel Deutschland erklärte, man prüfe das Urteil und werde gegebenenfalls in Berufung gehen.

Dabei geht es um die Internet-Flatrates des Kabelanbieters. Kabel Deutschland wirbt je nach Tarif mit einer maximalen Geschwindigkeit von zehn bis 100 Megabit pro Sekunde. Es gibt allerdings eine Einschränkung in einer Fußnote: Wer eine bestimmte Datenmenge pro Tag überschreitet, muss damit rechnen, danach langsamer zu surfen. Die Drosselung auf 100 Kilobit pro Sekunde gilt dabei nicht für alle Anwendungen, sondern nur für Dienste, über die Nutzer Filme oder Musik herunterladen können. Dabei werden oft große Datenmengen verbraucht.

Möglich ist die Drosselung laut den Vertragsbedingungen ab zehn Gigabyte Verbrauch pro Tag. Sie werde derzeit erst ab 60 Gigabyte eingesetzt, erklärt Kabel Deutschland . Weniger als ein Prozent der Kunden sei davon betroffen.

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