Urteil des Europäischen Gerichtshofs Inhaber geteilter Anschlüsse müssen im Zweifel haften
Luxemburg · Inhaber eines Internet-Anschlusses können sich der Haftung für Urheberrechtsverstöße nicht allein dadurch entziehen, dass auch andere Familienmitglieder Zugriff auf den Anschluss hatten. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor (Rechtssache C-149/17).
19.10.2018
, 20:09 Uhr
In dem verhandelten Fall hatte ein Verlag gegen einen Mann geklagt, über dessen Anschluss ein Hörbuch anderen Internetnutzern über eine Tauschbörse zum Herunterladen angeboten worden sein soll. Der Inhaber bestritt seine Mitwisserschaft und argumentierte, dass auch seine Eltern Zugriff auf den Anschluss gehabt hätten. Das Landgericht München hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.