Online-Handel In diesen Fällen sind Retouren nicht möglich

Düsseldorf · Bei Käufen im Internet gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das heißt, dass Kunden die Ware innerhalb dieser Zeit zurückschicken können und ihr Geld zurückerhalten, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Begründen müssten Verbraucher eine Retoure in diesem Fall nicht.

Bei bestimmten Waren könne das Widerrufsrecht aber eingeschränkt oder komplett ausgeschlossen werden, erklären die Verbraucherschützer. Das gelte zum Beispiel für personalisierte Waren, etwa Maßanzüge oder mit Namen bestickte Kleidung. Weitere Beispiele seien schnell verderbliche Waren wie Lebensmittel sowie Bahntickets, Pauschalreisen und Konzertkarten. Solche Waren ließen sich nicht retournieren, denn die Händler könnten sie meist nicht mehr an andere Kunden weiterverkaufen, so die Verbraucherzentrale. Angaben dazu lassen sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Online-Händler finden.

Auch Hygieneartikel dürfen Kunden nicht auspacken, anprobieren und zurückschicken, wenn sie ihnen nicht gefallen. Beispiele sind Bikinis, Unterwäsche und Kopfhörer, die in das Ohr gesteckt werden. Matratzen gehören aber nicht zu dieser Kategorie, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Az. VIII ZR 194/16). Verbraucher dürfen eine im Internet gekaufte Matratze auch dann noch an den Händler zurückgeben, wenn sie die übliche Schutzfolie entfernt haben.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort