Im Zweifel für den Datenschutz

Düsseldorf · Mit dem „Gefällt mir“-Button kommt Facebook auch über Webseiten anderer Unternehmen an Kundendaten. Verbraucherschützer mahnten die Firmen deshalb ab. Und bekamen Recht. Webseiten-Betreiber müssen nun über die Datenweitergabe aufklären.

 Sobald der „Gefällt-mir“-Knopf auf einer beliebigen Webseite gedrückt wird, landen die Daten des Internet-Nutzers bei Facebook. Firmen, die den Button auf ihrer Webseite integrieren, müssen künftig über diese Datenweitergabe informieren. Foto: Spata/dpa

Sobald der „Gefällt-mir“-Knopf auf einer beliebigen Webseite gedrückt wird, landen die Daten des Internet-Nutzers bei Facebook. Firmen, die den Button auf ihrer Webseite integrieren, müssen künftig über diese Datenweitergabe informieren. Foto: Spata/dpa

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In einer Klage wegen des "Gefällt mir"-Buttons von Facebook hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW)weitgehend Recht gegeben. Diese hatte gegen den Bekleidungshändler Peek und Cloppenburg geklagt, weil über das Plugin Daten über das Surfverhalten des Kundens schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an Facebook weitergeleitet werden. Firmen müssten den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte das Gericht und unterstützte damit die Ansicht der Verbraucherschützer.

Die Integration des "Gefällt mir"-Knopfs verletze Datenschutzvorschriften, weil so unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Urteilsbegründung (Az. 12O 151/15). "Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht", sagte Verbraucherschützerin Sabine Petri. Firmen könnten sich nicht aus der Verantwortung ziehen, indem sie auf Facebook verweisen.

Auf der Webseite von Peek und Cloppenburg müssen Nutzer Social-Media-Dienste nun explizit aktivieren und stimmen damit zu, "dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden". Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs Unternehmen wegen des "Gefällt mir"-Buttons abgemahnt.

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