Günstig muss nicht billig sein Im Dschungel der Handytarife

Düsseldorf/Berlin · Viele Mobilfunkanbieter werben im Internet mit extrem günstigen Tarifen. Doch was steckt dahinter?

 Mit günstigen Mobilfunktarifen können Verbraucher eine Menge Geld sparen. Dafür müssen sie aber an anderer Stelle verzichten.

Mit günstigen Mobilfunktarifen können Verbraucher eine Menge Geld sparen. Dafür müssen sie aber an anderer Stelle verzichten.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Irgendwo gibt es bestimmt einen Haken: Versteckte Gebühren? Schlechteres Netz? Mieser Service? Das sind typische Fragen, die sich Verbraucher stellen, wenn sie über Angebote für besonders günstige Mobilfunkverträge stolpern. Dabei lässt sich mit ihnen oft jede Menge Geld sparen und auch an der Qualität der Leistungen mangelt es oft nicht.

In Deutschland gibt es drei große Netzbetreiber: Telekom, Vodafone und Telefónica (O2-Netz). Wichtig zu wissen: Die Anbieter von Billig-Tarifen betreiben kein eigenes Netz, sondern kaufen bei einem dieser drei Unternehmen Kapazitäten zu günstigen Konditionen ein, um daraus wiederum eigene Tarifpakete zu schnüren. Wer ein solches bucht, müsse gegebenenfalls Abstriche hinnehmen, erklärt Thomas Michel vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“: „Einige Services der Netzbetreiber stehen den Kunden nicht zur Verfügung.“

Sind die Netze für Kunden der Billiganbieter automatisch schlechter? Prinzipiell sollte es bei der Netzqualität keinen Unterschied geben, wenn Verbraucher Günstig-Tarife, etwa bei Congstar, Klarmobil oder einer Marke der 1&1 Drillisch AG buchen. Schließlich bleibt die Netzabdeckung dieselbe. Dennoch kann es durchaus Unterschiede geben, zum Beispiel beim Zugang zu den LTE-Netzen. Während die O2-Netze von Telefónica hier keinen Unterschied machen, haben Kunden von Billiganbietern in den Telekom- und Vodafone-Netzen je nach Anbieter und Tarif keinen Zugang zum LTE-Netz und können unter Umständen nur das bei der Datenübertragung etwas langsamere UMTS-Netz nutzen.

Oliver Griess von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät: „Wer sich für einen Mobilfunkvertrag interessiert, sollte vorher schauen, welches Netz der Anbieter nutzt und wie die Netzabdeckung ist.“ Das geht zum Beispiel online auf den Seiten der Netzbetreiber. Wer sich ganz sicher sein will, kann im Vorfeld eine Prepaid-Karte des Anbieters kaufen und die Netzabdeckung so selbst kontrollieren.

In einem Punkt unterscheiden sich die Billiganbieter stark von den Netzbetreibern: Sie haben keine Ladengeschäfte, sondern vertreiben ihre Produkte in aller Regel ausschließlich online. Das mangelnde Serviceangebot erklärt unter anderem die niedrigen Preise.

Gibt es versteckte Kosten? Auch wenn es mühsam sei, sollte man immer das Kleingedruckte lesen, bevor man einen Mobilfunkvertrag abschließe, rät Oliver Griess. Denn für Anrufe aus Deutschland ins Ausland könnten unter Umständen hohe Gebühren anfallen – grundsätzlich bei allen Tarifmodellen. Ein großes Manko der Billigtarife ist die sogenannte Datenautomatik bei Datenflatrates. So wird bei aufgebrauchtem Highspeed-Volumen nicht einfach die Surfgeschwindigkeit reduziert, sondern automatisch neues Highspeed-Volumen hinzugebucht. Das sind aber meist nur geringe Datenmengen für relativ hohe Kosten. Daniel Pöhler rät deshalb von solchen Verträgen ab.

Die maximale Mindestlaufzeit, die vertraglich festgelegt werden darf, beträgt für Mobilfunkverträge 24 Monate. Die Kündigungsfrist darf höchstens drei Monate betragen. Doch es gibt auch viele Tarife mit kürzeren Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Im Nachteil sind Kunden damit nicht, meint Pöhler: „Im Gegenteil: Bei kurzen Kündigungsfristen kann man schnell wechseln, wenn der Tarif einem nicht mehr passt.“ Dass umgekehrt dem Kunden vom Anbieter gekündigt wird, komme so gut wie gar nicht vor.

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