Holprige Videos verärgern Nutzer

Saarbrücken · Acht von zehn Nutzern in Deutschland verwenden Streaming-Dienste. Jeder Vierte von ihnen hatte allerdings schon mal Probleme mit den Angeboten. Da fürs Streaming besondere rechtliche Regelungen gelten, sollten Nutzer sich bereits im Vorfeld gut informieren.

 Das Kino auf der Couch per Video-Stream wird in Deutschland immer beliebter. Aber wenn die Übertragung nicht richtig funktioniert, ist das Vergnügen schnell getrübt.

Das Kino auf der Couch per Video-Stream wird in Deutschland immer beliebter. Aber wenn die Übertragung nicht richtig funktioniert, ist das Vergnügen schnell getrübt.

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Streaming wird immer beliebter. Fast 80 Prozent der deutschen Internetnutzer schauen sich inzwischen Videos direkt im Netz an oder hören Musik über Dienste wie Spotify und Deezer. Ein Drittel der Nutzer greift auf kostenpflichtige Angebote zu. Doch häufig funktioniert beim Streaming nicht alles reibungslos, wie eine Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gezeigt hat.

Über ein Viertel der Streaming-Nutzer klagt demnach über Probleme mit den Angeboten. 35 Prozent von ihnen berichten über Störungen beim Empfang. Unter anderem ruckelte den Befragten zu Folge das Bild, die Verbindung brach ab oder es kam zu langen Ladezeiten. 19 Prozent beklagen Preiserhöhungen des Anbieters oder die Rechnungsgestaltung. Und zehn Prozent bemängeln eine zu geringe Programmauswahl.

Die Untersuchung zeige zudem, dass Urheberrechtsverletzungen auch beim Streaming ein häufiges Problem seien, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Viele Nutzer könnten nur schwer zwischen legalen und illegalen Angeboten unterscheiden. Sie wüssten oft nicht, ob und in welchem Umfang Tauschbörsen und Radio-Streaming mit dem Gesetz im Einklang stehen.

Um Streaming-Angebote verwenden zu können, werden ausreichende Übertragungskapazitäten und eine schnelle Internetverbindung benötigt, so die Verbraucherschützer. Im Rahmen der Untersuchung habe sich gezeigt, dass die Angaben auf den Anbieterseiten zu den technischen Voraussetzungen für die Nutzung nicht einheitlich sind. Das ist für ein Drittel der deutschen Internetnutzer besonders ärgerlich, da sie für einen Streaming-Dienst bezahlen.

Doch was können Nutzer bei Problemen mit Streaming-Diensten tun? Die Rechtslage sei im Einzelnen bislang nicht geklärt, erklärt Miriam Rusch, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. So sei etwa offen, welche Regeln gelten, wenn digitale Inhalte nicht wie vereinbart bereitgestellt werden. Oder auch wenn die Qualität von dem abweiche, was Verbraucher bestellt haben. Die EU-Kommission habe einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, die solche und andere Fälle bei der Nutzung digitaler Inhalte regeln soll.

Durch die EU-Richtlinie über Verbraucherrechte von 2014 sei zumindest geregelt, dass Streaming-Anbieter auf ihren Internetseiten klare und verständliche Angaben darüber machen müssen, mit welchen Geräten und welcher Software ihre Dienste kompatibel sind.

Darüber hinaus stehe Verbrauchern prinzipiell ab Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses könne allerdings erlöschen, sobald Nutzer sich eine Serie oder einen Film anschauen. Dies gelte aber nur dann, wenn Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt haben, so Rusch. Werde ein Vertrag über digitale Inhalte wirksam widerrufen, müsse der Anbieter den vollen Kaufpreis erstatten.

Die Verbraucherschützerin empfiehlt zudem, nach Möglichkeit Testversionen der Streaming-Anbieter zu nutzen. Diese würden zwar häufig nicht den vollen Funktionsumfang aufweisen, könnten aber einen Überblick über die wesentliche Funktionalität geben. Es könne deshalb sinnvoll sein, vor dem Kauf eines kostenpflichtigen Programms eine solche Testversion auszuprobieren.

Damit es kein böses Erwachen gibt, sollten Nutzer sich vor Abschluss eines Vertrages zudem auf den Anbieterseiten sorgfältig informieren, ob ihre Geräte die technischen Anforderungen des jeweiligen Dienstes erfüllen.

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