Kritik an Handygeschäften Alleingelassen im Tarif-Dschungel

Düsseldorf · Kunden würden im Handyladen oft zu teure Verträge aufgeschwatzt, sagen Verbraucherschützer. Das soll sich ändern.

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Foto: SZ

 Wer in den Laden geht, um einen Handyvertrag abzuschließen, erwartet in der Regel, gut beraten zu werden. Das sei jedoch oft nur Theorie. In Wirklichkeit sehe die Situation meist völlig anders aus, sagen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen. Statt ihnen zu helfen, würden die meisten Verkäufer die Kunden nur noch mehr verwirren. So sei es für Kunden vor Vertragsabschluss nicht ersichtlich, welche Kosten auf sie zukommen und welche Leistungen in ihrem Vertrag überhaupt enthalten seien, kritisieren die Verbraucherschützer. Kunden werden von den Verkäufern unter Druck gesetzt und überrumpelt, sagt NRW-Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser. So würden Kunden dem vorgelegten Vertrag oft zustimmen, ohne ihn richtig zu verstehen, kritisiert auch Wolfgang Schuldziniski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Hinzu komme noch, dass im Laden abgeschlossene Verträge in den meisten Fällen nicht widerrufen werden können. Die Verbraucherschützer fordern ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wie es bei Haustürgeschäften und Vertragsabschlüssen im Internet bereits gelte. Denn wenn Kunden die tatsächlichen Vertragsbedingungen bewusst werden, bereuen viele ihre Unterschrift, sagen die Verbraucherschützer.

Dabei müssen Betreiber seit einer Verordnung von Mitte 2017 ihre Kunden vor dem Abschluss auf einem Informationsblatt über die wichtigsten Vertragsdetails informieren. Das Blatt soll sicherstellen, dass Kunden den Tarif mit Angeboten anderer Unternehmen vergleichen können. Die meisten Läden würden dieser Pflicht nicht nachkommen, sagt die Verbraucherzentrale. Eine Stichprobe in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale habe ergeben, dass von 301 Telefongeschäften nur zwei das Informationsblatt von sich aus verteilt haben. Neun von zehn Händlern haben auch auf Nachfrage das Papier nicht rausgerückt.

Der Branchenverband der Telekommunikationsunternehmen verwies darauf, dass die Informationsblätter jederzeit online verfügbar seien, auch wenn diese im Netz nur sehr selten abgerufen werden. Aus Sicht der Verbraucherschützer reicht das Online-Angebot aber nicht aus. Die Infoblätter müssen in den Läden gut sichtbar ausliegen oder den Kunden ausgehändigt werden, sagt die Verbraucherzentrale.

Ein Infoblatt muss laut Aussage der Verbraucherschützer grundsätzlich für alle Verträge bereitgestellt werden, die einen Zugang zum Internet ermöglichen. Zu den wichtigsten Angaben, die auf dem Blatt stehen sollen, gehören unter anderem der Name des Tarifs, die darin enthaltenen Zugangsdienste, die Vertragslaufzeit, Infos zur Kündigung und Verlängerung des Vertrags, die Datenübertragungsraten, das Datenvolumen und Informationen zur Drosselung, Preise sowie Name und Adresse des Anbieters. Weist der Verkäufer während des Verkaufsgesprächs nicht auf das Infoblatt hin, sollen Kunden gezielt danach fragen und um einen Ausdruck bitten. Falls sich der Händler weigert, das Blatt vorzulegen, sollen Käufer in einen anderen Laden gehen, rät die Verbraucherzentrale.

Kunden müssen auch prüfen, ob die Daten auf dem Infoblatt mit den Angaben im Vertrag übereinstimmen. Bevor sie unterschreiben, sollen Verbraucher alle für den Vertrag relevanten Unterlagen zur Kenntnis nehmen können. Dazu gehören neben dem Vertragsformular auch noch die Leistungsbeschreibung, das Preisverzeichnis, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch das Produktinformationsblatt. Die Unterlagen würden am besten zu Hause abgeheftet.

Wenn sich im Nachhinein herausstelle, dass die Leistungen nicht dem entsprechen, was im Vertrag vereinbart worden ist, sollen Kunden rechtlich prüfen lassen, ob der Vertrag angefochten, außerordentlich gekündigt und Schadensersatz geltend gemacht werden könne, sagen die Verbraucherschützer.

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