Gerichtsbeschluss Handyverbot am Steuer gilt immer

Berlin · Beim Autofahren darf das Smartphone nicht in die Hand genommen werden. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer damit weder telefoniert, noch Nachrichten eintippt.

Dies zeigt ein Beschluss des Kammergerichts Berlin, auf den der ADAC hinweist.

Der Fall: Ein Autofahrer wurde angehalten, weil er sein Mobiltelefon in der Hand hielt. Die Polizei verhängte ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Handyverbot am Steuer. Der Betroffene legte Einspruch ein mit der Begründung, dass er eine Freisprechanlage besitze und das Gerät nur zur Kühlung vor die Lüftung des Autos gehalten habe, weil es sehr heiß geworden war.

Der Einspruch wurde zurückgewiesen. Laut Straßenverkehrs-Ordnung sei nicht ausschlaggebend, ob das Gerät benutzt wurde. Entscheidend sei die Tatsache, dass der Fahrer es in der Hand hielt und so nicht beide Hände am Steuer haben konnte.

(dpa)
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