USK ändert Umgang mit verfassungsfeindlichen Symbolen Hakenkreuze nun auch in Computerspielen möglich

Berlin · Computerspiele können in Deutschland nun eine Altersfreigabe erhalten, auch wenn darin Hakenkreuze oder SS-Runen gezeigt werden. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), die für die Prüfung von Computerspielen zuständig ist, erklärte, sie werde ihren Umgang mit verfassungsfeindlichen Symbolen verändern.

Ähnlich wie in Kinofilmen sollen zukünftig verbotene Propagandamittel gezeigt werden dürfen, wenn es „der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte“ dient.

Die USK will Computerspiele auch auf ihre „Sozialadäquanz“ hin prüfen – diese Ausnahme im Strafgesetzbuch erlaubt verfassungsfeindliche Symbole unter bestimmten Voraussetzungen. Welche Videospiele dazu zählen, muss die USK im Einzelfall entscheiden. Bislang wurde die Klausel bei der Prüfung von Computerspielen nicht berücksichtigt. Hakenkreuze, SS-Runen und vergleichbare Zeichen waren in Videospielen in Deutschland streng verboten. Grundsätzlich soll das das auch so bleiben. „Am Verbot von Kennzeichen gemäß Paragraf 86a Strafgesetzbuch hat sich nichts geändert“, erklärte die USK. Es könne aber wie bei Kinofilmen oder TV-Sendungen Ausnahmen von dieser Regel geben. Videospiele wie die bekannte „Wolfenstein“-Serie, in denen der Nationalsozialismus und der Zweiten Weltkrieg eine zentrale Rolle spielen, wurden bislang in Deutschland nur in einer entschärften Version verkauft. Das könnte sich nun in Zukunft ändern.

(dpa)
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