Google weitet Recht auf Vergessenwerden bei Suchergebnissen aus

Mountain View · Google weitet nach Druck von Datenschutzbehörden das "Recht auf Vergessenwerden" für Nutzer in Europa weiter aus. Demnächst sollen betroffene Suchergebnisse im Land des Antragstellers auch auf nicht-europäischen Google-Webseiten herausgefiltert werden, bestätigte ein Google-Sprecher.

Bisher werden sie nur in lokalen Versionen der Suchmaschine in Europa wie "google.de" oder "google.es" in Spanien weggelassen.

Nach der neuen Regelung wäre zum Beispiel auch "google.com" betroffen - aber nur beim Aufruf aus dem Heimatland der Person, die auf einer Löschung der Links besteht. Google wertet dabei die technische Adresse (IP-Adresse) aus, mit dem der Anwender mit dem Internet verbunden ist. Anhand der IP-Adresse kann auch das Land identifiziert werden.

Der Europäische Gerichtshof entschied im Mai 2014, dass Suchmaschinen wie Google Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs blieben aber viele Detailfragen offen. Datenschützer forderten schon seit Monaten, die Sperrung der Treffer auf allen Google-Seiten.

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