Google liest E-Mails von Nutzern mit

Berlin · Noch immer fehlt bei Google die gesonderte Einwilligung der Nutzer in die Auswertung personenbezogener Daten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Internetkonzern nun erneut für zwei Klauseln in der Datenschutzerklärung des Dienstes abgemahnt.

Sie kritisiert, dass sich Google erlaubt, Inhalte der Nutzer wie etwa E-Mails zu analysieren - um personalisierte Werbung einzublenden. "So ein Wortabgleich, wie Google das macht, kommt auch in jedem Spamfilter vor", sagt Jo Bager von der Fachzeitschrift c't. Dabei sucht ein Algorithmus in Mails nach Wörtern und Wortgruppen, die auf Spam hindeuten. "Sonst könnte man Spam gar nicht effektiv abwehren." Dabei bleibt es aber nicht. "Google macht mittlerweile viel mehr" sagt Bager. Etwa, wenn man die E-Mail-App Inbox oder den persönlichen Assistenten Google Now benutzt. Dann werden Nachrichten viel tiefer analysiert. Erhält man etwa eine Buchungsbestätigung für einen Flug, kann Google Now sich bemerkbar machen, wenn es Zeit für die Reise zum Flughafen ist. Diese Funktionen müssen Nutzer aber aktivieren. Die Einwilligung dazu wird allerdings nicht von jedem eingeholt. Schreibt man etwa eine Mail an jemanden, der ein Konto bei Google Mail hat, hat man keinen Einfluss mehr darauf, ob die Kommunikation untersucht wird. Selbst Nachrichten an Adressen, die auf den ersten Blick nicht zu Google gehören, können über den Postfachsammeldienst am Ende doch auf Googles Servern landen. Einzig die Verschlüsselung von Mails beispielsweise per PGP (Pretty Good Privacy) ist ein wirksamer Schutz. Jedoch muss dafür auch der Empfänger die Technik nutzen.

Auch andere Anbieter schauen für die Funktionalität ihrer persönlichen Assistenten tief in die Kommunikation der Nutzer. "Die persönlichen Assistenten müssen für eine gute Funktion viel wissen", sagt Bager. "Das funktioniert über die Analyse von Mails sehr gut."

Google hat bis zum 25. Januar Zeit, auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale zu reagieren. Danach droht eine Unterlassungsklage.

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