Glücksspiele im Internet oft verboten

Berlin · Egal ob beim Pokern, Roulette oder Black Jack - im Casino hoffen Spieler auf schnelles Geld. Doch Vorsicht, wer sein Glück bei Internet-Anbietern versucht, verstößt leicht gegen geltendes Recht. "Online-Casinos sind in Deutschland nicht genehmigungsfähig", erklärt der Rechtsanwalt und Glücksspielexperte Martin Jaschinski.

Wer dennoch daran teilnimmt, muss unter Umständen mit Strafen rechnen.

So verurteilte das Amtsgericht München einen Spieler, der im Jahr 2011 Black Jack gespielt und viel Geld gewonnen hatte (Az.: 1115 Cs 254 Js 176411/13). Das Internet-Casino des Anbieters aus Gibraltar war in Deutschland aber nicht zugelassen. Die Folge: Der Mann musste eine Geldstrafe von 2100 Euro zahlen. Sein Gewinn von 63 490 Euro wurde eingezogen. In den Nutzungsbedingungen sei darauf hingewiesen worden, dass das Spiel in einigen Ländern verboten ist. Die Teilnehmer sollten selbst prüfen, welche Gesetze für sie gelten. Diese Hinweise hätte der Spieler lesen müssen, so das Gericht.

Aus Sicht von Jaschinski ist dieses Urteil allerdings juristisch angreifbar. Denn die bestehenden Regelungen in Deutschland zum Internet-Glücksspiel seien nicht ohne Weiteres mit EU-Recht in Einklang zu bringen. Das gelte erst recht für die gesetzlichen deutschen Regelungen aus dem maßgeblichen Jahr 2011, bei denen der Europäische Gerichtshof festgestellt habe, dass sie dem Europarecht zuwiderlaufen.

Das Risiko für Spieler, entdeckt zu werden, ist nach Ansicht des Juristen relativ gering. Wer es eingeht, sollte aber wissen, dass er damit gegen Strafrechtsnormen verstößt und deutsche Gerichte unter Umständen auf eine Geldstrafe entscheiden.

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