Händler auf Online-Marktpätzen Gesetz gegen Steuerbetrug im Internet wirkt

Berlin · Ein neues Gesetz gegen den Umsatzsteuerbetrug im Internethandel zeigt Wirkung. Bis Ende der vergangenen Woche haben sich 9194 Händler mit Sitz in der Volksrepublik China, in Hongkong, Taiwan und Macau, beim Finanzamt Berlin-Neukölln steuerlich registrieren lassen, wie die Behörde mitteilt.

Vor der Verschärfung der Regeln für Online-Marktplätze seien 430 Händler gemeldet gewesen.

Jahrelang zahlten insbesondere Unternehmen und Händler aus China beim Verkauf von Waren über Internet-Plattformen und -Marktplätze wie Amazon oder Ebay keine Umsatzsteuer. Käufer musten zwar die Mehrwertsteuer entrichten, aber die Ware kam ohne Rechnung. Die Händler zahlten keine Umsatzsteuer an den Fiskus. Dieses Vorgehen blieb lange folgenlos, weil es für die deutschen Steuerbehörden sehr schwierig war, diese Firmen und Verkäufer in Fernost haftbar zu machen.

Die Händler müssen nun fürchten, von den Betreibern der Internet-Marktplätze gesperrt zu werden, wenn sie nicht ordnungsgemäß Steuern abführen. Wegen des neuen Gesetzes haften die Betreiber der Marktplätze für den Steuerbetrug der Händler. Dementsprechend lassen die Betreiber nur in Deutschland registrierte Händler auf ihren Plattformen zu. Aus diesem Grund sind die Registrierungen bei dem für Umsätze von Online-Händlern aus Fernost zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln so stark gestiegen. Die Bundesregierung erhofft sich als Folge der neuen Regelung bis zu 500 Millionen Euro mehr an jährlichen Steuereinnahmen.

(dpa)
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