Urteil zu Hassrede Gericht: Facebook darf Hassrede sofort löschen

Stuttgart · Im Streit um einen als Hassrede eingestuften und von Facebook gelöschten Beitrag hat das Stuttgarter Landgericht die Klage des Verfassers abgewiesen. (Az: 11 O 291/18) Dessen Nutzerkonto war außerdem für 30 Tage gesperrt worden.

Nach Ansicht der Zivilkammer war beides rechtens, weil der Beitrag gegen die aktuellen Gemeinschaftsstandards des Netzwerks verstoßen habe. Er sei daher als Hassrede einzustufen. Der Kläger hatte den Beitrag eines anderen Nutzers geteilt, in welchem dieser Flüchtlingen pauschal unterstellt hatte, in Zukunft schwere Straftaten zu begehen.

Gemäß seinen Gemeinschaftsstandards unterscheidet Facebook generell nicht, ob ein Nutzer einen als Hassrede einzustufenden Beitrag selbst verfasse oder den eines anderen verbreite, zumal der Kläger gezeigt habe, dass er den geteilten Beitrag nicht für sperrwürdig erachte.

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