Gericht stärkt Verbraucherrechte bei Online-Fernsehern

Frankfurt · Im Streit um die Übetragung von Nutzerdaten durch Fernseher mit Internetanschluss haben Verbraucherschützer einen Teilsieg errungen. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den Hersteller Samsung, Käufer sogenannten Smart-TVs darauf hinzuweisen, dass beim Anschluss des Fernsehers an Internet personenbezogene Daten gesammelt und verwendet werden können. Zugleich untersagte das Gericht am Freitag die Verwendung zahlreicher Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen mangelnder Transparenz. Eingereicht worden war die Klage von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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