Urteil in Karlsruhe Gericht erlaubt Löschung von Hasskommentaren

Karlsruhe · Soziale Medien dürfen als Hassrede eingestufte Kommentare löschen und den Zugang der Urheber zeitweise sperren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem jetzt veröffentlichten Beschluss erklärt (Az.

15 W 86/18). Hassreden seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, so das Gericht.

Im konkreten Fall ging es um die Facebook-Aktivitäten eines Mannes, der mehr als 100 Mal Äußerungen von Politikern und Medienberichte mit dem Satz kommentierte: „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!“

Bis Ende Mai griff Facebook nicht ein, dann löschte das Unternehmen erstmals einen Kommentar und schloss den Nutzer für 30 Tage vom Netzwerk aus. Als Begründung verwies Facebook darauf, dass der Eintrag gemäß den eigenen Standards als Hassrede einzustufen sei. Dagegen und gegen die Sperrung hatte der Mann geklagt und auf seine Meinungsfreiheit verwiesen.

Die Richter wiesen die Beschwerde ab. Die Einordnung der Kommentare als Hassrede sei nicht zu beanstanden. Die Äußerung gehe über bloße Kritik hinaus.

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