Abofallen Mit einem Klick in der Abofalle

Saarbrücken · Betrügerische Bezahldienste versuchen Smartphone-Nutzer hereinzulegen. Am besten hilft dagegen die Drittanbieter-Sperre.

 Ein falscher Klick kann ausreichen und die Abofallen schnappen zu.

Ein falscher Klick kann ausreichen und die Abofallen schnappen zu.

Foto: dpa-tmn/Patrick Pleul

Viktoria B. (Name geändert) staunt nicht schlecht, als sie ihre Mobilfunkrechnung unter die Lupe nimmt. 20 Euro Mehrkosten sind dort ausgewiesen, weil sie ein Abo abgeschlossen haben soll. Dafür darf sie sich Hintergrundbilder, Spielchen oder Klingeltöne auf ihr Smartphone herunterladen – virtueller Krimskrams, den sie nicht braucht. Sie kann sich außerdem nicht erinnern, wann sie einem solchen Abo-Vertrag zugestimmt haben soll. Hatte sie auch nicht. Sie war einem betrügerischen Drittanbieter auf den Leim gegangen. Versehentlich hatte sie eine Werbung auf ihrem Handy angeklickt und damit angeblich einen Kaufvertrag abgeschlossen.

Auf diese Weise nutzen Betrüger ein Bezahlverfahren, das die Mobilfunk-Betreiber den Anbietern von Internet-Diensten zur Verfügung stellen – nämlich das Bezahlen ihrer Leistungen über die Handyrechnung. Es lohnt sich für beide Seiten. Telekom und Co. verdienen an den Gebühren, die sie für diesen Huckepack-Service erheben, und die Drittanbieter müssen kein eigenes Bezahlsystem aufbauen, um an ihr Geld zu kommen. So können beispielsweise Spiele, Musik, E-Books, Tickets, Fahrkarten oder Parkscheine mit dem Smartphone bestellt und über die Handyrechnung bezahlt werden.

Legal ist allerdings nur das sogenannte Redirect-Verfahren, auf das sich die Mobilfunkanbieter 2016 verständigt haben und das die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr verpflichtend vorgeschrieben hat. Wer im Rahmen dieses Verfahrens eine Werbung anklickt, muss sofort darüber informiert werden, dass er ein zahlungspflichtiges Angebot aufgerufen hat. Damit ein Vertrag gültig ist, muss der Verbraucher eine Schaltfläche mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder „jetzt kaufen“ anklicken. Erst wenn er hier seine Zustimmung gegeben hat, kommt der Kaufvertrag zustande. Wer ein Abo bestellt hat, erhält zudem noch eine Bestätigungs-SMS, die ihn darauf hinweist, welche Leistungen er geordert hat und was sie kosten. Um das Ganze noch sicherer zu machen, haben sich die Mobilfunkanbieter zur „Clean Market Initiative“ zusammengeschlossen. Dort vereinbaren sie regelmäßig, welchen Unternehmen sie die Abrechnung über ihre Handyrechnungen erlauben.

Trotz dieser Sicherheitsmechanismen schaffen es Betrüger immer noch, ihre Dienste in die Werbeflächen zu schmuggeln. Die jüngste Masche ist, dass die Bestellknöpfe hinter Bildern und Texten versteckt sind, so die Bundesnetzagentur. Erst wenn der Betroffene eine SMS mit der angeblichen Bestellung erhält, dämmert es ihm, dass er einer Betrugsmasche aufgesessen ist.

Wer auf diese kriminelle Art hintergangen wurde und eine solche Forderung auf der Mobilfunkrechnung ausgewiesen ist, sollte sofort Widerspruch einlegen – und zwar schriftlich. Bei einem Anruf ist die Gefahr groß, dass man abgewimmelt wird. In einem Brief an seinen Provider – verschickt als Einwurf-Einschreiben – sollte der Betrogene deutlich machen, dass er diesen Teil der Rechnung nicht bezahlen wird. Einen Musterbrief findet der Geschädigte auf der Webseite der Stiftung Warentest unter dem Stichwort Handy-Abofallen. Zur Sicherheit kann der Handybesitzer auch noch beim Drittanbieter dem Vertrag widersprechen und das Geld zurückfordern. Rechtlich ist der Verbraucher mit dieser Zahlungsverweigerung auf der sicheren Seite, erklärt die Stiftung Warentest.

Die Bundesnetzagentur schreibt den Mobilfunkbetreibern vor, dass unrechtmäßig abgebuchtes Geld für angebliche Leistungen Dritter „unbürokratisch“ auf der nächsten Handyrechnung gutgeschrieben werden muss. Sollte der Provider das nicht tun, kann man den Lastschrift-Einzug bei seiner Bank zurückbuchen und die reinen Mobilfunkkosten zurücküberweisen. Ab dem Datum der Kontobelastung hat der Verbraucher acht Wochen Zeit. Mögliche Mahnschreiben, die folgen können, sollten geflissentlich ignoriert werden. Außerdem rät die Stiftung Warentest, eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur zu schicken, um der Behörde die Möglichkeit zu geben, neue Betrugsmuster zu erkennen und den Gaunereien einen Riegel vorzuschieben. Das Beschwerdeformular findet der Nutzer auf der Webseite der Behörde unter dem Stichwort Drittanbieter.

Verbraucher können solchen Abofallen und anderen Betrügereien nur vorbeugend begegnen, indem sie bei seinem Mobilfunker eine Drittanbieter-Sperre einrichten, die deren Abbuchungen vom eigenen Konto verhindert. Die Sperre muss unentgeltlich von jedem Provider bereitgestellt werden. Nutzer haben die Möglichkeit, Zahlungen von Dienstleistungen über die Handy-Abrechnung generell zu verbieten. Bestimmte Dienste können ausgenommen werden. Sinnvolle Leistungen wie Parkscheine oder Bahn- und Bustickets können dann weiterhin mit dem Handy bestellt und über die Mobilfunkrechnung bezahlt werden.

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