Fremde Videos auf der eigenen Webseite sind grundsätzlich erlaubt

Karlsruhe · Wer fremde Videos auf seiner eigenen Webseite einbettet, verletzt nicht grundsätzlich das Urheberrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Einbetten ist gestattet, wenn der, der das Video erzeugt hat, dieses zuvor für Internetnutzer frei zugänglich gemacht hat (Az.: I ZR 46/12).Das sogenannte Framing bezeichnet das Einbinden von Internet-Videos eines fremden Produzenten auf der eigenen Webseite.

Somit ist das Video dort zu sehen. Der Inhalt stammt allerdings weiterhin von der Seite, auf der das Video ursprünglich ins Internet geladen wurde. Im konkreten Fall lag den BGH-Richtern die Klage eines Unternehmens vor, das Wasserfilter herstellt. Die Firma hatte ein Video über Wasserverschmutzung produziert. Ein konkurrierendes Unternehmen hatte dann den Film, der auf der Videoplattform Youtube zu finden war, auf der eigenen Webseite eingebaut. Als die Firma den Film auf der Konkurrentenseite entdeckte, klagte sie auf Schadenersatz. Beim Landgericht München bekam sie 2000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das Oberlandesgericht (OLG) München dagegen wies die Klage auf die Berufung der Konkurrenzfirma hin ab. Der BGH legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. Der urteilte 2014, das Einbetten fremder Videos verstoße nicht gegen das Urheberrecht. Danach war der BGH erneut am Zuge.

Die Karlsruher Richter fällten nun eine Grundsatzentscheidung: Danach stellt das Einbetten fremder Videos dann keine Verletzung von Urheberrechten dar, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhabers im Internet für alle zugänglich ist. Den konkreten Fall allerdings wiesen die Richter zur erneuten Beurteilung an das OLG zurück. Dieses muss jetzt feststellen, ob der Film mit Zustimmung der klagenden Firma auf Youtube hochgeladen worden war oder nicht. Das Unternehmen bestreitet eine Zustimmung. Sollte sich die Firma damit durchsetzen, hätte das Konkurrenzunternehmen eine Urheberrechtsverletzung begangen und müsste doch Schadenersatz zahlen.

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