Medienkonsum liegt im Ermessen der Eltern Frankfurter Gericht erlaubt Kind die Nutzung eines Smartphones

Frankfurt · Wenn Eltern ihrem Kind ein Smartphone überlassen, gefährden sie damit nicht automatisch dessen Wohl. Mit dieser Feststellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zugunsten einer Mutter entschieden, deren achtjährige Tochter ein Smartphone besaß und zugleich im Haushalt über andere digitale Geräte Zugang zum Internet hatte (Az: 2 UF 41/18).

 Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder ein Handy besitzen dürfen.

Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder ein Handy besitzen dürfen.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Nach der Trennung der Eltern bestimmte das Familiengericht, dass das Kind bei der Mutter leben sollte. Diese dürfe ihrer Tochter jedoch  bis zum zwölften Lebensjahr kein Smartphone zur Verfügung stellen. Außerdem müssten feste Regeln zur Nutzung anderer Medien im Haushalt getroffen werden. Dazu zählten etwa, wie oft und wie lange das Kind Computer, Fernseher oder Spielekonsole nutzen und welche Inhalte es sich dabei ansehen dürfe.

Das OLG hob nun mit seinem Beschluss die Anordnungen des Amtsgerichts mit der Begründung auf, diese verletzten die grundrechtlich geschützten Elternrechte der Mutter. Medien- und Internetkonsum für Kinder berge zwar Gefahren, heißt es im Urteil weiter. Bevor jedoch ein Gericht solche Auflagen erteilen könne, müssten im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen. Dies sei bei der Familie jedoch nicht der Fall gewesen. Generell stehe es in der eigenen Verantwortung der Eltern, den Medienkonsum ihrer Kinder durch zeitliche und inhaltliche Kontrollen zu steuern.

(dpa)
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