Urteil des Münchner Landesgerichts Flixbus darf bei Zahlung mit Paypal keine Zusatzgebühren erheben
München · Das Fernbusunternehmen Flixbus darf bei Buchungen im Internet aus Sicht des Münchner Landgerichts keine Extragebühr für das Bezahlen mit Paypal verlangen. Ansonsten droht dem Konzern ein Bußgeld in Höhe von 250 000 Euro, wie aus dem Urteil des Gerichts hervorgeht.
Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale in Frankfurt (Az.: 17 HK O 7439/18).
Paypal ist ein börsennotierter Online-Bezahldienst, bei dem die Kunden ihre Bankkonten hinterlegen und über den Transaktionen abgewickelt werden können. Flixbus bietet seinen Kunden die Möglichkeit, Buchungen mit diesem Dienst zu bezahlen, und hatte dafür eine Gebühr erhoben, deren Höhe vom Fahrpreis abhing. Flixbus bestätigte auf Anfrage, dass inzwischen sämtliche angebotene Bezahloptionen kostenfrei sind.