Vermeintliche Sonderangebote zum Black Friday Faule Tricks beim Kampf um Kunden

Hannover/Düsseldorf · Verbraucherschützer raten, gerade während großer Rabattaktionen Schnäppchen vor dem Kauf genau zu prüfen.

 Nicht bei jedem angeblichen Sonderangebot im Internet bekommen Kunden tatsächlich einen guten Preis.

Nicht bei jedem angeblichen Sonderangebot im Internet bekommen Kunden tatsächlich einen guten Preis.

Foto: dpa-tmn/Franziska Gabbert

Pünktlich zum morgigen Black Friday locken viele Online-Shops mit Sonderangeboten. Doch nicht jeder vermeintlich große Rabatt ergibt am Ende wirklich ein Schnäppchen. Die Verbraucherzentralen raten zur Besonnenheit und warnen, sich nicht von vermeintlichen Riesen-Rabatten blenden zu lassen.

„Viele der fantastischen Sparpreise beruhen auf einem Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) der Hersteller“, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der tatsächliche Preis der Händler liege meist deutlich unter der UVP. So werden aus angeblichen 50 Prozent Rabatt schnell nur noch 20 Prozent tatsächliche Einsparung. Daher raten die Verbraucherschützer, die scheinbaren Schnäppchenpreise mithilfe von mindestens zwei Preissuchmaschinen wie idealo oder Geizhals zu vergleichen. Werde der Preis auch nach dem zweiten Vergleich nicht von einem anderen Händler unterboten, lohne sich der Klick auf den Kaufen-Knopf.

Manche Online-Shops versuchen laut den Verbraucherschützern, ihre Kunden unter Druck zu setzen. Balkendiagramme zeigen angeblich niedrige Lagerbestände an, ein Countdown solle den Kunden klarmachen, dass das Angebot zeitlich begrenzt ist. Davon dürfen sich Verbraucher nicht beeindrucken lassen. Meist sei nicht zu erkennen, wie viele Artikel tatsächlich noch vorhanden sind. „Es könnten zehn, aber genauso gut auch 1000 sein“, erklärt die Verbraucherzentrale. Bei einer ablaufenden Uhr könne gekauft werden, aber zuvor sollten Verbraucher überprüfen, ob sie kostenlos stornieren können. So könnten Kunden vom Kauf zurücktreten, wenn sie den Artikel bei einem anderen Händler günstiger erhalten. Sollte die Stornierung nicht klappen, raten die Verbraucherschützer vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Das sei bei einem Onlinekauf in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach der Lieferung möglich.

Bevor Verbraucher auf Schnäppchenjagd in einem Onlineshop gehen, sollten sie sicherstellen, dass sie nicht einem Betrüger aufsitzen, rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Einen Blick sollten Kunden ins Impressum, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Seiten zum Widerrufs- und Rückgaberecht sowie die Datenschutzbestimmungen werfen. Finden sie hier Fehler oder Lücken, kann das ein Zeichen für einen Fakeshop sein, mahnt das BSI.

Im Impressum müssen Kontaktdaten angeben sein, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wenn eine Telefonnummer angeben ist, könne der Kunde den Shop bei Zweifeln an dessen Seriosität anrufen. Bei gefälschten Seiten sei die Nummer meist nicht vergeben oder führe zu einem Sprachdienst, der nichts mit dem Händler zu tun hat. Auch eine Handelsregisternummer sei ein Anhaltspunkt für einen echten Shop, denn diese kann laut den Verbraucherschützern online unter handelsregister.de überprüft werden. Das gilt auch für Gesellschaftsbekanntmachungen. Unter Bundesanzeiger.de können sich Nutzer die Veröffentlichungen ansehen.

Viele Seiten von Betrügern sind realen Händlerplattformen nachempfunden und sehen daher täuschend echt aus. „Bilder- und Produktbeschreibungen werden übernommen und die Webadresse der Seite leicht abgewandelt“, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Können vermeintliche Schnäppchen nur per Vorkasse bezahlt werden, sollten Kunden hellhörig werden. Denn diese Zahlungsmöglichkeit birgt das Risiko, dass am Ende das Geld weg ist, wenn gefälschte Ware oder im schlimmsten Fall gar nichts ankommt. Der Käufer bleibe meist auf den Kosten sitzen. Daher raten die Verbraucherschützer zur Rechnung oder Lastschrift. Einer Einzugsermächtigung können Kunden notfalls bis zu acht Wochen widersprechen. Auch Internet-Bezahldienste wie Paypal gelten als sicher.

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