Falle für Nutzer Falsche Videoportale locken in Abofalle

Berlin/Mainz · Die Beliebtheit von Streamingangeboten im Internet wollen dubiose Firmen ausnutzen, warnt die Verbraucherzentrale.

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Foto: SZ

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt vor dubiosen Video-Streamingdiensten. Sie versuchten Filmfans über Seiten, die den seriösen Anbietern dieser Branche nachempfunden seien, in eine Abofalle zu locken. Es seien bereits mehrere hundert Beschwerden von geprellten Internetnutzern zu diesem Thema registriert worden, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Offensichtlich existiere ein verzweigtes Netzwerk solcher Nepp-Seiten. Sie zielten mit ihren Angeboten vor allem auf Jugendliche und versuchten mit aggressiven Methoden Beiträge einzutreiben.

Die fragwürdigen Portale lockten Nutzer in der Regel mit einem kostenlosen Probe-Abonnement. Dafür müssen sich die Anwender registrieren und sowohl eine E-Mail-Adresse als auch eine Telefonnummer angeben. Meistens scheitere die Registrierung jedoch. Der Nutzer sehe von dem versprochenen Filmangebot nichts. Die Rechnung für das Abo flatterten ihm aber trotzdem ins Haus.

Häufig sei auf den Seiten nicht klar ersichtlich, wieviel das Abonnement koste, und wie es verlängert werde, so die Verbraucherzentrale. Auch werde bei der Registrierung nicht deutlich erklärt, dass der Nutzer einem zahlungspflichtigen Abonnement zustimme. Das Angebot auf der Internetseite so vage wie möglich zu halten, sei wohl Teil der Strategie der Betreiber, vermutet die Verbraucherzentrale. Bei einem seriösen Angebot werde dem Nutzer unmissverständlich klargemacht, dass er einer Zahlung zustimme. Auch erhalte er eine Vertragsbestätigung mit den geltenden Konditionen per E-Mail.

Nach Ablauf einer fünftägigen Testphase schickten die dubiosen Anbieter eine E-Mail an die Verbraucher oder reifen direkt an. Auf aggressive Weise würden die „Kunden“ dazu aufgefordert, den Betrag für ein Jahres-Abonnement zu zahlen, sagt die Verbraucherzentrale. Dabei verlangten die Betreiber Beträge von bis zu rund 360 Euro. Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz feststellte, haben die Betreiber Videos bei Youtube hochgeladen, um ihr Vorgehen zu rechtfertigen. In den Videos werde dem Zuschauer versichert, dass die Forderung des Anbieters rechtens sei, da Anwender bei Abschluss des Abonnements den Nutzungsbedingungen hätten zustimmen müssen.

Die Betreiber dieser Portale stellen laut Verbraucherzentrale regelmäßig weitere Seiten ins Netz. Auf fast allen gebe es ein Impressum, in dem eines von neun Unternehmen, vermeintlich mit Sitz in Großbritannien, genannt werde. Dabei handele es sich um Turquoiz Limited, Lovelust Limited, Bizcon Limited, Anmama Limited, Cidd Limited, Oljo Ltd, Safe4Media Ltd, Kino Bino Limited und Kino Cinemas Ltd. Nach Recherchen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt es inzwischen über 200 nahezu identisch aussehende, dubiose Streamingseiten. Regelmäßig würden neue hinzukommen. Die Seiten unterscheiden sich laut Verbraucherzentrale nur durch die Adresse und den Namen. Aufgrund ihrer professionellen Aufmachung seien sie schwer von seriösen Portalen zu unterscheiden. Bei vielen Anbietern tauchen die englischen Worte „flix“, „play“ und „stream“ im Namen auf. „Flix“ soll auf den bekannten Streamingdienst Netflix verweisen. „Stream“ und „Play“ sollen andeuten, dass es sich um eine Plattform handelt, auf der Videos angesehen werden können.

Die Verbraucherschützer bezweifeln, dass die in den Impressen genannten Firmenangaben stimmen. Vielmehr vermutet die Verbaucherzentrale, dass sich Betrüger hinter diesen falschen Angaben verstecken. Daher sei dies ein Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft, sagen die Verbraucherschützer.

Wer eine Rechnung von diesen Anbietern erhalte, solle nicht zahlen, rät die Verbraucherzentrale. Nutzer sollen sich auch durch aggressive Zahlungsaufforderungen nicht einschüchtern lassen. Die Verbraucherschützer raten, Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Um gar nicht erst auf Angebote dubioser Streamingdienste hereinzufallen, sei es sinnvoll, den Namen der Seite in eine Suchmaschine einzugeben, bevor persönliche Daten eingegeben werden. Handele es sich um eine unseriöse Seite, fänden sich häufig bereits Hinweise dazu im Internet. Nutzer könnten ihre Erfahrungen mit solchen Streamingportalen über das Online-Beschwerdeformular an die Verbraucherzentrale melden.

www.marktwaechter.de/mitmachen/beschwerdeformular

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