Fallstricke beim Youtube-Start

Regensburg · Wer früher berühmt werden wollte, ging zum Fernsehen. Heute kann der Weg zum schnellen Ruhm auch über das Internet führen, zum Beispiel auf Videoplattformen wie Youtube. Allzu sorgloser Umgang mit diesem Medium kann aber zu Klagen oder Abmahnungen führen.

Seit seinem Start vor zehn Jahren hat die Videoplattform Youtube zahlreiche Stars hervorgebracht. Die geben in ihren kurzen Filmen zum Beispiel Schminktipps, machen Musik oder lassen sich beim Zocken über die Schulter schauen. Wer selbst mit Kamera und Internetzugang die Welt erobern will, sollte dabei auf einige Fallstricke achten, warnt die Regensburger Rechtsanwältin Sabine Sobola. Denn vom Urheber- bis zum Persönlichkeitsrecht kann es schnell Ärger um die eigenen Netz-Videos geben. Die wichtigsten Tipps im Überblick:

Persönlichkeitsrechte anderer achten: Ob Mitschüler, Eltern oder Passanten - Bilder von anderen Menschen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn diese ihr Einverständnis gegeben haben. "Das geht auch formlos, also einfach mündlich", sagt Sobola. "Wenn man eine schriftliche Genehmigung hat, ist das aber natürlich sicherer." Minderjährige können ihr Einverständnis nicht selbst erklären, das ist Sache der Eltern.

Fremde Inhalte sind geschützt: Hintergrundmusik mag das eigene Youtube-Video schöner machen. Doch wer fremde Inhalte verwenden will, muss dafür meist teure Nutzungsrechte erwerben, egal ob es sich um Musik oder Filmausschnitte handelt. Ob es sich um ein privates oder geschäftliches Video handelt, ist dabei egal, sagt Sobola: "Das interessiert Juristen erst in zweiter Reihe.

Immer respektvoll bleiben: "Auch im Internet braucht das Miteinander einen würdevollen Rahmen", erklärt Sobola. Beleidigungen, Schmähungen und falsche Tatsachenbehauptungen sind in Netz-Videos genauso verboten wie anderswo. Und das gilt natürlich auch für die Kommentare unter den Videos anderer Nutzer. Die Juristin rät: Am besten immer so verhalten, als würde man dem Empfänger gegenübersitzen.

Nicht überall drauflosfilmen: Auf öffentlich zugänglichen Plätzen darf jeder so filmen, wie er will. "Passanten dürfen dabei aber nicht einzeln erkennbar sein", warnt Sobola. Ansonsten braucht es wieder eine Einwilligung der Abgebildeten. In Geschäften oder Restaurants in Privatbesitz darf nur mit Erlaubnis gefilmt werden. Und auch in eigentlich öffentlichen Gebäuden, etwa Schulen, gibt es in der Regel eine Hausordnung, die Videoaufnahmen verbietet.

Auch die eigene Privatsphäre achten: Was jetzt noch cool und lustig ist, kann in einigen Jahren schon wahnsinnig peinlich sein. "Wenn Dinge einmal im Netz sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie dort wieder verschwinden, relativ klein", warnt Rechtsanwältin Sobola. Bevor Nachwuchs-Stars ihr neuestes Video hochladen, sollten sie sich daher einmal kurz vorstellen, wie sie den Inhalt wohl später finden würden - zum Beispiel in zehn Jahren, zum nächsten Youtube-Jubiläum.

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