Facebook klagt gegen Verbot der Weitergabe von Whatsapp-Daten

Hamburg · Direkt nachdem der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar die Weitergabe von Telefonnummern deutscher Whatsapp-Nutzer an Facebook verbot, kündigte das Online-Netzwerk Widerstand an. Jetzt ist es soweit.

Facebook ist wie angekündigt gegen das in Deutschland verfügte Verbot, Daten der Tochter Whatsapp auszuwerten, vor Gericht gezogen. Das bestätigte ein Sprecher des weltgrößten Online-Netzwerks. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hatte Facebook Ende September untersagt, Daten von deutschen Whatsapp-Nutzern zu erheben und zu speichern.

Facebook halte sich an die Vorgaben der Datenschutzbehörde, während der Widerspruch laufe, erklärte das Unternehmen. Zuvor hatte "heise online" unter Berufung auf Caspar berichtet, Facebook habe beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Anordnung gestellt.

Facebook hatte den Dienst für Kurznachrichten Whatsapp vor rund zwei Jahren gekauft. Damals war erklärt worden, dass die Daten bis auf Weiteres getrennt bleiben und Whatsapp weiterhin unabhängig sein solle. Auch jetzt wird noch versichert, dass Facebook keinen Zugang zu Inhalten der Kurznachrichten bekomme, unter anderem weil diese verschlüsselt seien.

Ende August hatte Whatsapp angekündigt, künftig die Telefonnummer der Nutzer an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. Dadurch sollen die Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es. Whatsapp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und Freunde-Vorschläge widersprechen. Die Telefonnummer werde allerdings in jedem Fall an Facebook weitergegeben, wenn man die App weiternutzen wolle.

Zuständigkeit ist ungeklärt

Caspar vertritt die Auffassung, die Nutzer müssten selbst über die Weitergabe ihrer Daten entscheiden können. Eine entscheidende Frage in dem Streit wird sein, ob der Hamburger Datenschützer überhaupt zuständig ist. Er argumentierte, Facebook verarbeite Daten in der Hamburger Niederlassung, weil dort das deutschsprachige Werbegeschäft betrieben werde. Deshalb sei nationales Datenschutzrecht anwendbar. Caspar war in der Vergangenheit schon mit diesem Ansatz gescheitert, sieht sich aber durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Juli in seiner Einschätzung gestärkt. Facebook erklärte stets, das europäische Geschäft werde von Irland aus betrieben und deswegen seien die dortigen Datenschützer zuständig.

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