Karlsruher Richter entscheiden Facebook darf vermeintliche Hassbotschaft nicht löschen

Oldenburg · Das Online-Netzwerk Facebook muss das Konto eines Nutzers entsperren und darf einen Beitrag dieses Nutzers auf seiner Plattform nicht löschen. Der Konzern ist mit einer Klage gegen eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Oldenburg gescheitert.

(Az.: 5 O 2486/18)

In dem Beitrag hat ein Delmenhorster Bürger einen Text veröffentlicht, in dem herabwürdigende und verunglimpfende Begriffe im Zusammenhang mit einer tagespolitischen Äußerung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu Flüchtlingen verwendet wurden. Allerdings sei nicht eindeutig zu erkennen, wem diese Begriffe zugeordnet wurden, sagen die Richter.

Laut den Gemeinschaftsbedingungen von Facebook werde ein Beitrag nur dann gelöscht, wenn er eine Person oder Personengruppe direkt angreife, urteilten die Richter. Über die rechtliche Bewertung des Beitrags müsse in einer späteren Hauptverhandlung entscheiden werden.

(epd)
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