Verschiedene Quellen Facebook darf Daten verknüpfen

Düsseldorf · Der Versuch des Bundeskartellamts, Facebooks Datensammelei in Deutschland auf Basis des Wettbewerbsrechts einzuschränken, droht am Oberlandesgericht Düsseldorf zu scheitern.

Der 1. Kartellsenat des Gerichts meldete massive Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter an. Deshalb müsse Facebook die Anordnungen des Kartellamts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens nicht umsetzen, beschloss das Gericht.

Das Bundeskartellamt hatte im Februar verfügt, dass Facebook Daten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Webseiten anderer Anbieter nur noch mit dem Facebook-Konto eines Nutzers verknüpfen dürfe, wenn dieser es ausdrücklich erlaubt. Facebook bekam zwölf Monate Zeit, die Anordnungen umzusetzen.

Die Behörde warf Facebook unter anderem vor, seine marktbeherrschende Stellung für unzulässige Vertragsbedingungen gegenüber den Nutzern zu missbrauchen und so den Wettbewerb zu verzerren.

(dpa)
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