EU-Leitlinien schränken Sonderbehandlung von Online-Diensten ein

Berlin · Wer viel im Internet surft, kann an Grenzen stoßen: Ist das Datenlimit erreicht, wird die Verbindung langsamer. Doch manche Angebote wie Streaming-Dienste laufen trotzdem weiter. Solche Sonderdeals verstoßen gegen die sogenannte Netzneutralität. Künftig gibt es für sie in Europa strenge Auflagen.

Die europäische Telekom-Regulierungsbehörde Berec hat Leitlinien zur Gleichbehandlung aller Internetnutzer veröffentlicht. Internet-Anbieter dürfen demnach Diensten wie Streaming-Plattformen in Europa künftig keine großzügigen Sonderregelungen einräumen. Das sogenannte "Zero Rating", bei dem Anbieter bestimmte Dienste bei der Berechnung des verbrauchten Daten-Volumens ausklammern, wird damit weitgehend eingeschränkt. Für Nutzer können solche Regelungen zwar attraktiv sein, aus Sicht von Kritikern und Aufsehern benachteiligen sie aber Wettbewerber.

Wenn ein Nutzer beispielsweise sein monatliches Datenpaket ausgeschöpft hat, würde ein Telekom-Anbieter normalerweise die weitere Internetnutzung verlangsamen oder blockieren. Sonderregelungen für bestimmte Angebote (zum Beispiel Streaming-Dienste für Musik oder Filme), die dennoch uneingeschränkt weiter genutzt werden dürften, sind laut Berec nicht erlaubt.

Ein generelles Verbot von Zero Rating soll es aber nicht geben.

Die Leitlinien stoßen in Deutschland auf Zustimmung. Der eco Verband der Internetwirtschaft bezeichnete sie als einen "tragfähigen Kompromiss", mit dem das Ziel einer EU-einheitlichen Auslegung der Verordnung zum digitalen Binnenmarkt erreicht worden sei. Der Verein Digitale Gesellschaft, der sich für die Rechte der Nutzer einsetzt, erklärte, es sei ein Erfolg für die Verbraucher, aber auch für Start-ups und nicht-kommerzielle Angebote im Netz, dass sich die Anbieter nicht vollständig durchsetzen konnten.

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