Verfahren gegen Apple Wettbewerbshüter nehmen sich Apple vor

Brüssel · Die EU untersucht, ob Apple in seinem Store 30 Prozent der Einnahmen von Abos erheben darf.

 Apple Pay ist bei iPhones der einzige Weg, um kontaktlos zu bezahlen.

Apple Pay ist bei iPhones der einzige Weg, um kontaktlos zu bezahlen.

Foto: dpa-tmn/Franziska Gabbert

Die EU-Kommission prüft nach Beschwerden von Konkurrenten Apples, ob das Unternehmen unfairen Wettbewerb in seinem App Store und beim Bezahlsystem Apple Pay betreibt. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager leitete diese Woche zwei Verfahren ein. Unter anderen beschwerte sich der Musikdienst Spotify in Brüssel über die Abgabe von 30 beziehungsweise 15 Prozent der Abo-Einnahmen im App Store, die ihn gegen Apples eigenes Angebot benachteiligten. Bei Apple Pay kritisierten Banken unter anderem, dass sie nicht an Apple vorbei auf den NFC-Chip zum kontaktlosen Bezahlen zugreifen können.

Die Debatte über beide Punkte gibt es schon lange. Apple Pay ist der einzige Weg, um auf iPhones Zugriff auf den NFC-Chip zu bekommen, über den man das Telefon an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen kann. Apple sieht das als technische Lösung, um die Sicherheit der Zahlungen zu gewährleisten und versichert, dass jeder, der Zugang zu Apple Pay wolle, ihn auch bekomme.

Die Kommission hat nach einer vorläufigen Prüfung jedoch Bedenken, dass die Geschäftsbedingungen von Apple hier den Wettbewerb verfälschen und die Auswahl für Verbraucher verringern. „Apple legt offenbar Bedingungen für die Nutzung von Apple Pay in kommerziellen Apps und auf Websites fest“, sagte Vestager. „Apple darf den Verbrauchern mit seinen Maßnahmen aber nicht die Vorteile der neuen Zahlungstechnologien vorenthalten.“

Im App Store verlangt Apple seit dem Start der Download-Plattform 2008 grundsätzlich eine Abgabe von 30 Prozent auf Einnahmen mit digitalen Dienstleistungen oder Artikeln. Bei länger laufenden Abos sinkt die Gebühr auf 15 Prozent. Der Videodienst Netflix zum Beispiel bietet unter diesen Umständen seine Abos nicht direkt in den Apps auf Apple-Geräten an. Spotify schickte wegen der Praxis im Frühjahr vergangenen Jahres eine Beschwerde an die EU-Kommission. Die Firma sieht sich im Nachteil, weil Apple als Plattform-Betreiber beim eigenen Streamingdienst Apple Music den gesamten Betrag behalten könne. Apple wies die Vorwürfe zurück. „Es ist enttäuschend, dass die Europäische Kommission den haltlosen Beschwerden einiger weniger Unternehmen folgt, die einen Freifahrtschein wollen, statt nach den gleichen Regeln zu spielen wie alle anderen auch“, sagte ein Sprecher. Apple halte das nicht für richtig. „Wir wollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle erhalten, damit jeder mit einer guten Idee und Entschlossenheit Erfolg haben kann.“

Die EU-Wettbewerbshüter nehmen schon seit Jahren amerikanische Technologie-Plattformen unter die Lupe. Gegen Google verhängte Vestager in drei Verfahren Bußgelder von 8,25 Milliarden Dollar. Dabei ging es unter anderem um das Smartphone-System Android und die Shopping-Suche mit Artikel-Angeboten. Bei Amazon geht die Kommission der Frage nach, ob der Konzern auf unfaire Weise mit anderen Händlern konkurriert, die seine Plattform nutzen.

(dpa)
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