EU-Kommission: Keine Roaming-Gebühren für 90 Tage pro Jahr

Brüssel · Handynutzer im EU-Ausland sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig mindestens 90 Tage pro Jahr ohne Zusatzkosten telefonieren und im Internet surfen können. Das schreibt die Brüsseler Behörde in einem Entwurf für die Regelung des sogenannten Roamings ab Juni 2017. Die EU-Staaten und das Europaparlament hatten den weitgehenden Wegfall der Roaming-Gebühren für die Handynutzung im EU-Ausland vergangenes Jahr beschlossen, Einschränkungen aber zunächst offengelassen.

Das 90-Tage-Kontingent solle jeden Bedarf von Privat- und Geschäftsreisenden decken, heißt es. Grenzpendler sollen ausgenommen sein. Nach 30 Tagen Aufenthalt im Ausland sollen Betreiber ein Einwählen im Heimatnetz verlangen können. Flatrate-Kunden sollen wenigstens den Durchschnittsverbrauch ihres Pakets nutzen können, bevor Auslandsgebühren anfallen.

Mit den Einschränkungen will die Kommission beispielsweise verhindern, dass Kunden bei einem billigeren ausländischen Anbieter einen Vertrag abschließen, ihn aber nur im Heimatland nutzen. Das könne längerfristig zu steigenden Preisen führen, hieß es von der Kommission. Der Entwurf soll noch mit der EU-Telekom-Regulierungsbehörde Berec und den einzelnen EU-Staaten besprochen werden.

Der europäische Verbraucherschutzverband Beuc kritisiert die Brüsseler Pläne. "Diese weitreichenden Einschränkungen bedeuten, dass das lange versprochene Ende des Roamings für die meisten europäischen Verbraucher keine Realität wird", sagte Beuc-Experte Guillermo Beltrà am Dienstag in Brüssel .

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