EU-Gericht: Links dürfen Urheberrecht nicht verletzen

Luxemburg · Wer bewusst und mit Gewinnabsicht Links zu unerlaubt veröffentlichten Inhalten setzt, handelt selbst rechtswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einer Grundsatzentscheidung verkündet (Rechtssache C-160/15).

Der oberste Gerichtshof der Niederlande hatte die EuGH-Richter um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten. Nach Ansicht der Richter kann schon ein Link eine sogenannte öffentliche Wiedergabe darstellen. Einer solchen muss der Rechteinhaber zustimmen. Wenn ein Unternehmen mit seiner Webseite Geld verdient, müsse es prüfen, ob seine Links zu unbefugt veröffentlichtem Material führen. Die Richter betonten aber, dass Einzelpersonen dies nicht wissen können und es vor dem Verlinken auf frei zugängliche Inhalte nicht in gleichem Maße prüfen müssen.

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