EU erleichtert Zugriff auf Streaming-Abos

Brüssel · Kunden von Bezahl-Angeboten im Internet können künftig europaweit Filme, Musik und Computerspiele nutzen.

 Der junge Obama: Der Spielfilm „Barry“ zeigt Streaming-Kunden die Studienjahre des späteren Präsidenten der USA. Foto: Netflix/dpa

Der junge Obama: Der Spielfilm „Barry“ zeigt Streaming-Kunden die Studienjahre des späteren Präsidenten der USA. Foto: Netflix/dpa

Foto: Netflix/dpa

Europäische Verbraucher können bald auf Filme oder Videospiele, die über Bezahl-Seiten im Internet laufen, auch über ihre Landesgrenze hinaus uneingeschränkt zugreifen. Darauf haben sich Vertreter des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission geeinigt. "Wer zu Hause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können", sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip. Für frei verfügbare Inhalte gelten die neuen Regeln indes nicht.

Wer ein Abonnement etwa für die Streaming-Dienste Netflix oder Spotify hat, soll künftig im EU-Ausland die gleiche Auswahl an Filmen oder Musik haben wie daheim - wenn es der Anbieter möglich macht, sogar noch etwas mehr. Um das Wohnsitzland eines Kunden festzustellen, sollen sich die Anbieter zum Beispiel auf die Angaben beim Vertragsabschluss oder Zahlungsdaten stützen. Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben. Nach der noch ausstehenden formellen Einigung der Staaten und des Europaparlaments sollen die neuen Bestimmungen ab Anfang 2018 gelten.

Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff oftmals wegen des urheberrechtlichen Schutzes durch sogenanntes Geoblocking verhindert. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in vielen Fällen nicht nutzen.

Die Anbieter müssen nach der neuen Regelung laut Angaben von EU-Mitarbeitern keine Urheberrechte für weitere Gebiete erwerben, weil die Auslandsaufenthalte ihrer Kunden nur vorübergehend sind. Eine exakte zeitliche Begrenzung für die Zeit im Ausland gebe es nicht, Netflix und Co. könnten die Informationen ihrer Kunden aber überprüfen, wenn sie Missbrauch vermuten.

Ob Zuschauer auch den Tatort oder andere in Deutschland verfügbaren Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender künftig problemlos im Urlaub im europäischen Ausland sehen können, ist indes nicht geklärt. Die neuen Regeln gelten für Bezahlinhalte. Ob Anbieter im Inland frei verfügbare Inhalte auch in anderen EU-Staaten zugänglich machen, bleibt ihnen selbst überlassen. Auch hier stehen bislang aber Urheberrechtsprobleme im Weg.

Zu einer nahezu völligen Abschaffung des Geoblocking, die einst von EU-Kommissar Andrus Ansip angekündigt wurde, komme es auch mit der Neuregelung nicht, kritisiert die Europaabgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei. "Wenn es an legalen Streaming-Angeboten im eigenen Land fehlt und man ein Angebot aus einem anderen Mitgliedstaat nutzen will, kann man weiterhin mit der Nachricht ‚Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar' konfrontiert werden", beklagt Julia Reda.

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