Erst die Ware, dann das Geld

Saarbrücken · Kreditkarte, Rechnung oder Bankeinzug? Beim Online-Shopping haben Kunden meist die Wahl zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten. Diese sind jedoch nicht alle gleich sicher. Verbraucherschützer raten daher zum Kauf auf Rechnung.

 Der Verkäufer muss grundsätzlich eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit beim Kauf im Internet anbieten. Foto: Carstensen/dpa

Der Verkäufer muss grundsätzlich eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit beim Kauf im Internet anbieten. Foto: Carstensen/dpa

Foto: Carstensen/dpa

Ob Bücher, Schuhe oder DVDs - immer mehr Menschen kaufen im Internet ein. Aber wie sicher ist das? Das hängt vom Zahlungsverfahren ab, sagen Verbraucherschützer .

Bieten Händler mehrere Möglichkeiten, sollten Kunden den Kauf auf Rechnung wählen. "Hier geht man nicht das Risiko ein, keine oder fehlerhafte Ware zu erhalten und seinem Geld hinterherzulaufen", erklären die Verbraucherschützer . Denn eine Rechnung wird erst bezahlt, wenn die Ware bereits eingetroffen ist. Ähnlich verhält es sich beim Bankeinzug. Diesem können Kunden innerhalb von acht Wochen nach der Belastung des Kontos widersprechen.

Bei Zahlung per Überweisung oder mit der Kreditkarte ist das anders. Hier gilt das Prinzip: Erst das Geld, dann die Ware. "Wenn dem Kunde die Produkte nicht gefallen, muss er die bereits erfolgte Zahlung zurückfordern", sagen die Experten.

Viele Online-Shops bieten auch die Möglichkeit, den Kaufbetrag über Internet-Bezahlsysteme, wie Paypal, zu begleichen. Das habe zwei Vorteile: Die Zahlung werde sofort ausgeführt und der Käufer müsse seine Daten nicht an den Händler übermitteln. Doch die Experten warnen auch: "Kunden müssen bei den Bezahldiensten ein Konto einrichten und sicherstellen, dass niemand die Zugangsdaten erfährt."

Grundsätzlich habe der Käufer kein Recht auf eine bestimmte Zahlungsart. Der Händler müsse aber beim Bestellvorgang angeben, welche Zahlungsmittel er akzeptiert. Für die Nutzung bestimmter Verfahren dürfe er Zuschläge verlangen. Die Verbraucherschützer stellen jedoch klar: "Der Verkäufer muss eine gängige und kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anbieten."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort