Eltern erben Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter

Berlin · Eltern haben einen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Der Vertrag mit dem sozialen Netzwerk sei Teil des Erbes, heißt es in der Entscheidung.

Die Richter wollten den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe oder Tagebücher. Geklagt hatte eine Frau, deren Tochter 2012 gestorben war. Die Mutter hofft, über das Facebook-Konto etwaige Hinweise auf Motive für einen möglichen Suizid ihrer Tochter zu bekommen.

Das Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Kindes stehe der Entscheidung nicht entgegen, so die Richter. Als Sorgeberechtigte seien die Eltern berechtigt zu wissen, wie und worüber ihr minderjähriges Kind im Internet kommuniziere - sowohl zu Lebzeiten als auch nach dessen Tod.

Dem Anwalt der Eltern zufolge ist es das erste deutsche Urteil, das die Vererbbarkeit eines Facebook-Kontos feststellt. Auch eine gesetzliche Regelung gebe es bisher nicht. Weiter offen sei allerdings, ob Facebook auch den Erben eines Erwachsenen vollständigen Zugang zum Konto des Verstorbenen gewähren muss.

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